Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Mittelspannungsrichtlinie 2008 - Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz *
(Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz)

Ausgabe Juni 2008
(BAnz. Nr. 67a vom 06.05.2009 S. 95)


Regelungen und Übergangsfristen 2011 Im BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. haben sich im Herbst 2007 die Verbände BGW, VDEW, VRE und VDN zusammengeschlossen. Die künftige verfahrensseitige technische Regelsetzung für Stromnetze, bisher im VDN wahrgenommen, soll künftig als Forum Netztechnik / Netzbetrieb (FNN) innerhalb von VDE neu organisiert werden. Mit Gründung des FNN wird eine Umwidmung dieser Richtlinie entsprechend dem Regelsetzungsprozess für VDE-FNN-Anwendungsregeln erforderlich (nähere Informationen unter fnn@vde.com).

Vorwort

Die vorliegende Richtlinie fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient somit gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe und gibt dem Betrachter wichtige Informationen zum Betrieb.

Diese Richtlinie ergänzt die Richtlinien für die Nieder- sowie Hoch- und Höchstspannung, die individuell auf die Besonderheiten der jeweiligen Spannungsebene eingehen. Die Aufteilung der Richtlinien nach Spannungsebenen hat sich als sinnvoll erwiesen, da die spezifischen Anforderungen zu unterschiedlich sind, um sie in einer Richtlinie zusammenfassen zu können.

Die vorliegende Richtlinie ist die dritte überarbeitete Fassung der VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" und überführt diese damit gleichzeitig in eine BDEW-Richtlinie. Mit der Überarbeitung fanden auch die Erkenntnisse, die bei der Erarbeitung der Richtlinie für den Anschluss von EEG-Anlagen an das Hoch- und Höchstspannungsnetz gewonnen wurden, ihren Niederschlag. Damit einher ging auch eine Neuordnung der Gliederung. Weiterhin wurden die Vorgaben nach dem derzeit geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG entsprechend berücksichtigt.

Wie in der Hoch- und Höchstspannung werden zukünftig auch die in Mittelspannungsnetze einspeisenden Erzeugungsanlagen an der Netzstützung beteiligt. Sie dürfen sich daher im Fehlerfall nicht wie bisher sofort vom Netz trennen und haben auch während des normalen Netzbetriebes ihren Beitrag zur Spannungshaltung im Mittelspannungsnetz zu leisten. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Auslegung der Anlagen. Die vorliegende Richtlinie fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss an das Mittelspannungsnetz zu beachten sind, damit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebes gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftgesetzes auch mit wachsendem Anteil an dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten bleiben und die in der DIN EN 50160 formulierten Grenzwerte der Spannungsqualität eingehalten werden können.

Selbstverständlich kann im Rahmen dieser Richtlinie nur auf allgemein übliche Anlagenkonzepte eingegangen werden. Bei Sonderbauformen ist diese Richtlinie sinngemäß und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Netzstruktur anzuwenden.

In der vom Lenkungsausschuss Netztechnik von VDN bzw. BDEW zur Erarbeitung der Richtlinie eingesetzten Projektgruppe wirkten mit:

Dipl.-Ing. Wolfgang Bartels, RWE WWE Netzservice GmbH, Recklinghausen
Dipl.-Ing. (FH) Frank Ehlers, E.ON Hanse AG, Quickborn
Dipl.-Ing. Kurt Heidenreich, Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH
Dipl.-Ing. Ragnar Hüttner, envia Verteilnetz GmbH, Halle
Dipl.-Ing. Holger Kühn, E.ON Netz GmbH, Bayreuth
Dipl.-Ing. (FH) Tim Meyer, EnBW Regional AG, Stuttgart
Dr.-Ing. Thomas Kumm, BDEW, Berlin
Dipl.-Ing. Jens-Michael Salzmann, E.ON e.dis AG, Demmin
Dipl.-Ing. Horst-Dieter Schäfer, EWE NETZ GmbH, Oldenburg
Dr.-Ing. Karl-Heinz Weck, FGH, Mannheim

1 Grundsätze

1.1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Erzeugungsanlagen, die an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen und parallel mit diesem Netz betrieben werden. Sie gilt auch, wenn der Netzanschlusspunkt der Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz, der Verknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Netz aber im Mittelspannungsnetz liegt. Hiermit sind z.B. Erzeugungsanlagen gemeint, die an ein Niederspannungsnetz angeschlossen sind, das über einen separaten Kundentransformator mit dem Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist und an das keine Kunden der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind.

Für Erzeugungsanlagen, deren Netzanschlusspunkt zwar im Mittelspannungsnetz, deren Verknüpfungspunkt aber im Hochspannungs- oder Höchstspannungsnetz liegt, sind die entsprechenden Technischen Anschlussregeln anzuwenden. Für Erzeugungsanlagen, die ihren Netzanschlusspunkt und ihren Verknüpfungspunkt im Niederspannungsnetz haben, gilt dagegen die VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" 1). Erzeugungsanlagen im Sinne dieser Richtlinie sind zum Beispiel:

Eine Erzeugungsanlage kann aus einem einzelnen Generator oder aus mehreren Erzeugungseinheiten bestehen (z.B. Windpark). Die elektrische Energie kann von Synchron- oder Asynchrongeneratoren mit oder ohne Umrichter oder von Gleichstromgeneratoren (z.B. Solarzellen von Photovoltaikanlagen) mit Wechselrichtern erzeugt werden.

Die Anforderungen dieser Richtlinie können auch durch den Anschluss von Zusatzgeräten (wie z.B. Stabilisatoren, etc.) erbracht werden, die dann Bestandteil der Erzeugungsanlagen sind. Diese sind sowohl bei Anschluss und Betrieb der Erzeugungsanlagen als auch in deren Anlagen-Zertifikaten zu berücksichtigen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion