umwelt-online: Strahlenschutz für das ungeborene Kind - und wissenschaftliche Begründung zur Empfehlung (1)
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Strahlenschutz für das ungeborene Kind und wissenschaftliche Begründung zur Empfehlung
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 4. Mai 2005
(BAnz. Nr. 131a vom 15.07.2005)


1 Ausgangssituation

Die Strahlenschutzkommission wurde um Beratung der praktischen Auswirkungen der Aufnahme der nach Strahlenschutzverordnung maximal möglichen inkorporierbaren Aktivitätswerte von beruflich strahlenexponierten, gebärfähigen Frauen auf die Einhaltung des Grenzwertes zum Schutz des ungeborenen Kindes und auf die Inkorporationsüberwachung gebeten.

Für beruflich strahlenexponierte Personen, also auch für gebärfähige Frauen, beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr ( § 55 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und für die Uterusdosis gebärfähiger Frauen 2 mSv im Monat ( § 55 Abs. 4 Satz 1 StrlSchV). Darüber hinaus sind die Organgrenzwerte ( § 55 Abs. 2 StrlSchV) zu beachten. Für ein ungeborenes Kind, das aufgrund der Beschäftigung der Schwangeren einer Strahlenexposition ausgesetzt ist, ist die Dosis aus äußerer und innerer Strahlenexposition vom Zeitpunkt der Mitteilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende auf 1 mSv begrenzt ( § 55 Abs. 4 Satz 2 StrlSchV).

Beim Bundesamt für Strahlenschutz wurden die im ungünstigsten Fall durch kontinuierliche und einmalige Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter denkbaren Strahlenexpositionen eines Ungeborenen mit Hilfe der in ICRP 88 dargestellten mathematischen Stoffwechselmodelle nuklidspezifisch ermittelt. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat auf Vorschlag der Strahlenschutzkommission folgende sehr konservative Szenarien betrachtet:

In beiden Szenarien wurde davon ausgegangen, dass die Feststellung der Schwangerschaft am Ende der 10. Schwangerschaftswoche erfolgt. Berechnet wurde die effektive Folgedosis bis zum 70. Lebensjahr. Vor allem wegen der Größenzunahme der Organe sind bei dem strahlenexponierten Ungeborenen in den meisten Fällen die 70-Jahre-Folgedosis und die Dosis, die während der Schwangerschaft erhalten wird, annähernd gleich groß.

Die Betrachtung ergab, dass mit wenigen Ausnahmen die auf die Inkorporation der Mutter zurückzuführende, über 70 Jahre aufsummierte Dosis des Ungeborenen kleiner ist als die der Mutter. Bei einer Reihe von Radionuldiden kann bei Ausschöpfung des Grenzwertes, der für die Mutter gilt, die effektive Folgedosis den Wert von 1 mSv für das ungeborene Kind überschreiten.

Die Strahlenschutzkommission wurde daher gebeten,

  1. zu prüfen, ob die Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv effektive Dosis zum Schutz des ungeborenen Kindes ausreicht oder ob eine zusätzliche Begrenzung für einzelne Organe erforderlich ist,
  2. Auswirkungen auf die Inkorporationsüberwachung zu beraten auf der Basis einer maximalen effektiven Folgedosis bis zum 70. Lebensjahr des später geborenen Kindes von 1 mSv unter der Bedingung
  3. Möglichkeiten und Grenzen einer Raumluftüberwachung für die Inkorporationsüberwachung der gebärfähigen Frau aufzuzeigen und eine Empfehlung auf der Basis des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik abzugeben.

2 Ergebnisse der Modellrechnungen

Die detaillierten Ergebnisse der Modellrechnungen sind in der wissenschaftlichen Begründung zusammengefasst. Es ist zu beachten, dass in die Rechnungen nur die Exposition des Ungeborenen, hervorgerufen durch Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter, eingeht; eine möglicherweise zusätzliche externe Exposition ist nicht berücksichtigt.

Für viele Radionuklide stellt eine kontinuierliche Exposition der Mutter durch Inkorporation über 10 Jahre hinweg unter Ausschöpfung der Grenzwerte für die Mutter hinsichtlich der Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv für das Ungeborene kein Problem dar. Allerdings gibt es eine Reihe von Radionukliden, für die es insbesondere nach einer den Grenzwert der beruflich strahlenexponierten Mutter ausschöpfenden Einmalzufuhr unter den konservativen Annahmen der Modellrechnungen zu einer Überschreitung des Grenzwertes von 1 mSv für das Ungeborene kommen kann. Teilweise ergeben sich bereits Grenzwertüberschreitungen beim Ungeborenen, wenn die Grenzwerte der Mutter deutlich unterschritten sind. Problematisch sind besonders folgende, in der Praxis relevante Radionuklide, insbesondere wenn diese in einer leicht löslichen Form vorliegen: H-3, C-14, P-32, S-35 (Forschung); Mo-99, Tc-99m (Medizin); Fe-55, Ag-110, Cs-137 (Kerntechnik); Pb-210 .(natürlich vorkommendes Radionuklid); Ni-59, Ni-63 (Forschung und Industrie); Sr-89, Sr-90 (Medizin und Kerntechnik). Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse der Modellrechnungen für alle untersuchten Radionuklide ist in der wissenschaftlichen Begründung enthalten (Tabelle 3-1 für kontinuierliche Zufuhren, Tabelle 3-3 für Einmalzufuhren).

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