Regelwerk, Strahlenschutz

Freigabe von Stoffen zur Beseitigung
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1 Einleitung

2 Empfehlung

2.1 Schutzziele und Freigabewerte

Tab. 1: Freigabewerte einzelner Radionuklide für die Freigabe von festen und flüssigen Stoffen zur Beseitigung in einer Verbrennungsanlage sowie von festen Stoffen zur Deponierung in Bq/g

2.2 Kriterien für die Freigabe zur Beseitigung

3 Wissenschaftliche Begründung

3.1 Bisher verwendete Modellbetrachtungen

3.2 Anlass der Überarbeitung

3.3 Modellanpassungen

3.3.1 Einleitung

Abb. 1: Modellstruktur der Deponierung (links) und der Abgabe an eine MVa (rechts)

3.3.2 Ausschöpfungsgrad der Freigabewerte

3.3.3 Abfallverursacher und Massenaufkommen

3.3.4 Jährliches Massenaufkommen und Größe der Referenzdeponie

3.3.5 Jährliches Massenaufkommen der Referenz-Müllverbrennungsanlage (MVA)

3.3.6 Jährliches Massenaufkommen der Referenz-Anlage für mechanisch-biologische Behandlung (MBA)

3.3.7 Jährlicher Volumendurchsatz der Referenzkläranlage

3.3.8 Betrachtung der relevanten Radionuklide

3.3.9 Transport zur Deponie bzw. Verbrennungsanlage

3.3.10 Arbeitsabläufe

3.3.11 Verwertung von Stoffen aus der MVA

3.3.12 Emission einer Müllverbrennungsanlage

3.3.13 Ausbreitung der Radionuklide über das Oberflächenwasser

3.3.14 Betrachtung der Kläranlage

3.3.15 Ausbreitung der Radionuklide über den Grundwasserpfad

Abb. 2: Schema der Kompartimente Deponie, Boden, Grundwasserleiter und Brunnen

3.3.16 Ingestion kontaminierter Nahrungsmittel

3.3.17 Konservativität des Modells

3.4 Ergebnisse des neuen Modells

Tab. 2: Ermittelte Freigabewerte zur Beseitigung (Erläuterung im Text) [Fett: Deckelung durch Freigrenze]

4 Ergänzende Betrachtungen zur Freisetzung

4.1 Langfristige Freisetzungen

4.2 Kurzfristige Freisetzungen

4.3 Schlussfolgerung

5 Vergleich der bisherigen und der hier empfohlenen Freigabewerte

Tab. 3: Vergleich der hier abgeleiteten Freigabewerte mit den Freigabewerten der Anlage III Tabelle 1 Spalte 5, 6 und Spalte 9 StrlSchV

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