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Regelwerk

Grundsätze bei der Ableitung von Emissionsstandards bei gleichzeitig betriebenen Feldquellen
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 5. Juni 2007
(BAnz. Nr. 127 vom 12.07.2007 S. 6945)



Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 214. Sitzung der Kommission am 23. Februar 2007, bekannt gegeben.

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Im Frequenzbereich zwischen 0 und 300 GHz werden niederfrequente elektrische und magnetische Felder sowie hochfrequente elektromagnetische Felder in immer vielfältigerer Weise und bei immer vollständigerer Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Frequenzspektrums durch technische Geräte und Anlagen erzeugt. Im Bereich niederfrequenter Felder treten außer 16 % bzw. 50 Hertz zunehmend Oberwellen auf, z.B. durch Phasenanschnittsteuerung; hoch- und höchstfrequente Felder werden in einem weiten Frequenzspektrum für immer neue Anwendungsbereiche insbesondere bei drahtlosen Kommunikationssystemen genutzt. Vor diesem Hintergrund und den intensiv geführten Diskussionen über gesundheitliche Auswirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder aller Frequenzbereiche hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission (SSK) gebeten, ein Konzept für die Bewertung gleichzeitiger Expositionen gegenüber mehreren Feldquellen im o. g. Frequenzbereich 0 bis 300 GHz zu erarbeiten.

1.2 Grenzwerte und technische Normen

Seit nunmehr zehn Jahren gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren elektromagnetischer Felder. Die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Beratungsgremien und Fachorganisationen. Basis der Empfehlungen sind die Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (International Come mission an Non-Ionizing Radiation Protection, ICNIRP) [ICNIRP 98]. Sie begrenzen im Niederfrequenzbereich die relevanten Wirkungen durch Körperstromdichten (J) und schütten vor Nervenreizungen; die spezifischen Absorptionsraten (SAR) schützen im Hochfrequenzbereich vor übermäßigen Körpererwärmungen.

Die ICNIRP-Leitlinien legen zur Vermeidung von Feldwirkungen sogenannte Basisgrenzwerte für J und SAR fest, die aber in der Praxis nicht direkt messbar sind. Deshalb werden in den ICNIRP-Leitlinien zusätzlich besser überprüfbare Referenzwerte für Feldgrößen angegeben. Diese werden aus den Basisgrenzwerten für ungünstigste Expositionsbedingungen abgeleitet, so dass die Unterschreitung der Referenzwerte auch die Einhaltung der Basisgrenzwerte sicherstellt. Bei Überschreitung der Referenzwerte könnten die Basisgrenzwerte dennoch eingehalten sein; dies muss dann im Einzelfall mit aufwändigeren Methoden überprüft werden.

Für ortsfeste Feldquellen (z.B. Sendeanlagen) sind die Referenzwerte als Grenzwerte in die 26. BImSchV aufgenommen worden. Für nichtortsfeste Feldquellen (Geräte) existieren verschiedene Normen, in denen die Emissionen infolge elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder begrenzt werden.

In diesen technischen Normen werden die ICNIRP-Leitlinien, die Immissionswerte enthalten, derzeit so umgesetzt, dass bereits die Emissionen einer einzelnen Feldquelle den Immissionsgrenzwert zu 100 % ausschöpfen dürfen. Dabei wird die mögliche Exposition einer Person durch mehrere Feldquellen in ihrer Umgebung nicht berücksichtigt, obwohl die Summation der Expositionen, z.B. von mehreren Geräten, in der Praxis häufig vorkommt.

2 Schutz bei Mehrfachexposition

2.1 Grundsätze

Die SSK hat das Problem der Mehrfachexposition bereits in früheren Stellungnahmen aufgegriffen [SSK 01, SSK 03] und bekräftigt hiermit erneut ihre Empfehlung an alle Hersteller, die Minimierung von Emissionen bei der Entwicklung von Geräten grundsätzlich als ein Qualitätsmerkmal zu realisieren, so dass sich bei Feldquellen mit nicht beabsichtigter Abgabe nieder- und hochfrequenter Felder weitere Bewertungsregeln erübrigen sollten.

Nach Auffassung der SSK ist die Beurteilung der möglichen Gesamtexpositionssituation bei der Einwirkung von gleichzeitig betriebenen Feldquellen für den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer einer einzelnen Feldquelle im Rahmen der allgemeinen Produkthaftungs- sowie Betriebssicherheitsbestimmungen verpflichtend. Angaben über daraus abzuleitende Benutzungseinschränkungen sind in der Bedienungsanleitung anzugeben. Allerdings ist die Erfassung der Expositionssituation beim Kunden aufgrund der Vielzahl möglicher benutzter Feldquellen anderer Hersteller sehr variabel und messtechnisch aufgrund der Parametervielfalt oft nicht vollständig durchführbar.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der ICNIRP-Leitlinien bei gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren Feldquellen im Frequenzbereich 0 bis 300 GHz (multipler Exposition) hat die SSK die folgenden Praxisregeln abgeleitet.

2.2 Gleichzeitiger Betrieb von Feldquellen im Frequenzbereich 0 bis 300 GHz: Regeln für Emissionsstandards und ihr Anwendungsbereich

Die folgenden Regeln gelten ausschließlich für den unkontrollierten Aufenthaltsbereich der Bevölkerung und für elektrische, magnetische und elektromagnetische Feldexpositionen, d. h. die Problematik direkter Kontaktströme wird hier nicht behandelt.

Die Regeln sind bei den Feldquellen anzuwenden, deren Funktion durch eine beabsichtigte Abgabe elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (,intentional field emitting device", IFED) in solche Umgebungsbereiche realisiert wird, die nicht nur bei günstigen Verhältnissen, sondern auch bei den in der Praxis möglichen ungünstigsten Bedingungen des bestimmungsgemäßen

Gebrauchs mindestens Teilen des menschlichen Körpers zugänglich sind. Hierzu gehören beispielsweise alle hochfrequenten Feldquellen drahtloser Kommunikationsanwendungen, aber auch Induktionsöfen und Induktionskochherde, Diebstahlwarnanlagen und "Magnetfeld-Wellnessgeräte".

Regel 1:

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