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Regelwerk

Krebsrisiko durch mehrjährige Expositionen mit Dosen im Bereich des Grenzwertes für die Berufslebensdosis nach § 56 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 6. August 2007
(BAnz. Nr. 183a vom 28.09.2007 S. 1)



Nachfolgend wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission "Krebsrisiko durch mehrjährige Expositionen mit Dosen im Bereich des Grenzwertes für die Berufslebensdosis nach § 56 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)", verabschiedet in der 215. Sitzung der Kommission am 20. April 2007, bekannt gegeben.

1 Einleitung

Grenzwerte beruflicher Strahlenexpositionen sind in den grundlegenden Sicherheitsnormen des Europäischen Rates und in der deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Das deutsche Strahlenschutzregister erlaubt einen Überblick über die registrierten beruflichen Strahlenexpositionen.

Internationale Gremien und auch die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) haben Empfehlungen zur Bewertung des Krebsrisikos nach Expositionen mit niedrigen Dosen oder niedrigen Dosisleistungen gegeben. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von epidemiologischen Studien zum Krebsrisiko durch längerfristige Strahlenexpositionen veröffentlicht. Obwohl die mittleren Dosen der Studienteilnehmer in den meisten der Studien im Bereich von 10 mSv liegen, beziehen sich die Aussagen der Studien eher auf den Bereich von 100 bis 500 mSv, in dem die Dosen der höher exponierten Personen in den Studien liegen. Der Anhang dieser Empfehlung enthält eine kurze Zusammenfassung dieser neuen epidemiologischen Studien. In der vorliegenden Empfehlung wird eine Bewertung der Ergebnisse der Studien bezüglich der Summe aller soliden Krebsarten, Lungenkrebs und Leukämie vorgenommen.

1.1 Berufliche Strahlenexpositionen

In der Richtlinie 96/29/Euratom sind grundlegende Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit von Arbeitskräften und der Bevölkerung vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung festgelegt [1]. Nach Artikel 9 beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis für strahlenexponierte Arbeitskräfte über einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Jahren insgesamt 100 mSv, wobei die effektive Dosis 50 mSv für ein einzelnes Jahr nicht überschreiten darf.

Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung, StrlSchV, [2]) regelt die Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen in Deutschland. Nach § 55 StrlSchV beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr. Die Berufslebensdosis einer beruflich strahlenexponierten Person ist nach § 56 StrlSchV die Summe der in allen Kalenderjahren der Überwachung ermittelten effektiven Dosen. Der Grenzwert der Berufslebensdosis beträgt 400 mSv. Insgesamt ist die StrlSchV insbesondere durch die Einführung der Berufslebensdosis restriktiver als die Euratom-Grundnormen.

Die von den behördlich bestimmten Messstellen in Deutschland festgestellten Dosiswerte aus beruflich bedingter Strahlenexposition werden im Strahlenschutzregister (SSR) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zusammengeführt [3]. Für die überwiegende Anzahl der beruflich strahlenexponierten Personen ist die jährliche effektive Dosis deutlich geringer als der Grenzwert von 20 mSv. Allerdings traten im Zeitraum 2002 bis 2004 Grenzwertüberschreitungen bei 41 Personen, d. h. bei ca. 0,01 % der im SSR registrierten beruflich strahlenexponierten Personen, auf.

Ein geringer Anteil der im SSR registrierten Berufslebensdosen überschreitet den Grenzwert nach § 56 StrlSchV von 400 mSv. So lagen die Berufslebensdosen durch externe Strahlenexpositionen von 79 Personen, d. h. von 0,01 % der registrierten Personen, über dem Grenzwert [3]. Für 2798 Personen (0,35 %) wurden Berufslebensdosen im Bereich von 100 bis 400 mSv registriert. Für die Bewertung der Daten im SSR sind zwei Aspekte zu beachten, die sich gegenläufig auf die zukünftige Entwicklung der registrierten Berufslebensdosen auswirken werden:

Insgesamt zeigen die vorliegenden Daten des SSRs, dass über längere Zeiträume auftretende Strahlenexpositionen, die sich zu effektiven Dosen größer als 100 mSv aufaddieren, bei einer nicht zu vernachlässigenden Anzahl von Personen vorkommen. Deshalb sind effektive Dosen im Bereich des Grenzwertes der Berufslebensdosis von 400 mSv für den Strahlenschutz beruflich strahlenexponierter Personen von Bedeutung. Irn Folgenden werden epidemiologische Studien zusammenfassend bewertet, die zu derartigen Strahlenexpositionen Aussagen machen.

1.2 Internationale und nationale Empfehlungen zum Krebsrisiko durch niedrige Dosen ionisierender Strahlung

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