Regelwerk, Strahlenschutz

Einsatz partikelfiltrierender Halbmasken im Notfallschutz
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Vorwort

1 Hintergrund

2 Beratungsauftrag

3 Empfehlungen

4 Wissenschaftliche Begründung

4.1 Eigenschaften und Wirksamkeiten von partikelfiltrierenden Halbmasken

Tabelle 1: Nominelle Schutzfaktoren/zugeteilte Schutzfaktoren im europäischen Regelwerk: Auszug aus DGUV-Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" (DGUV 2011)

4.2 Exposition durch Inhalation in verschiedenen Unfallszenarien

Abbildung 1: Exemplarischer zeitlicher Verlauf des Druckaufbaus im Containment im Rahmen eines Kernschmelzunfalls

Abbildung 2: Freisetzung verschiedener Iod-Spezies aus dem Containment in dem von den Autoren betrachteten Basisfall für den Unfall in Block 3 von Fukushima Daiichi

Abbildung 3: Zeitreihen der I-131-Aktivitätskonzentrationen für gasförmiges und partikelgebundenes Iod

Abbildung 4: Verhältnisse von gasförmigem Iod zu Gesamtiod in der Atmosphäre in Europa nach dem Unfall von Fukushima Daiichi

Abbildung 5: Zeitliche Veränderung der Verhältnisse von gasförmigem Iod zu Gesamtiod in der Atmosphäre in Europa nach dem Unfall von Fukushima Daiichi (

Tabelle 2: Dosiskoeffizienten (Sv/Bq) für Inhalation von Iod-Spezies (Auszug aus BMU 2001)

4.3 Wirksamkeit der Iodblockade der Schilddrüse

4.4 Schutz der Schilddrüse durch die Maßnahme "Aufenthalt in Gebäuden"

4.5 Schutz durch Atemschutzmasken im radiologischen Notfall

4.5.1 Allgemeines
4.5.2 Allgemeine Bevölkerung - Kinder
4.5.3 Allgemeine Bevölkerung - Erwachsene
4.5.4 Einsatz- und Hilfskräfte
4.5.5 Beantwortung der Fragen des Beratungsauftrags

5 Literatur

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