FK-RL Technik
- Inhalt =>
| 1. Allgemeines |
| 1.1 Anwendungsbereich |
| 1.2 Kreis der Betroffenen |
| 2. Erforderliche Fachkunde und erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz |
| 3. Untergliederung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 3.1 Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern |
| 3.2 Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen |
| 3.3 Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
| 3.4 Abdeckende Fachkundegruppen |
| 4. Erwerb und Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 4.1 Ausbildung |
| 4.2 Praktische Erfahrung (Sachkunde) |
| 4.3 Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 4.4 Kombination von Kursen |
| 4.5 Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 4.6 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereiches der StrlSchV erworbenen Qualifikationen im Strahlenschutz |
| 5. Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 5.1 Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durch Kurse oder durch andere Fortbildungsmaßnahmen |
| 5.2 Anerkennungsvoraussetzungen für andere Fortbildungsmaßnahmen zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 5.3 Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde auf andere geeignete Weise |
| 6. Anerkennung von Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 7. Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz von behördlich bestimmten Sachverständigen |
| 7.1 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern |
| 7.2 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität |
| 7.3 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie |
| 7.4 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (System5 F) |
| 8. Übergangsbestimmungen |
| 8.1 Fortgeltung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| 8.2 Anerkennung und Fortgeltung von Kursen |
| 8.3 Bereits begonnener Fachkundeerwerb |
| Anhang 1 Einteilung der Fachkundegruppen, Rechtsbezüge, notwendige Module und Unterrichtseinheiten für den Erwerb und die Aktualisierung sowie Beispiele zur Einordnung von Tätigkeiten |
| Anlage 1 Teil 1 Bereich Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern |
| Anlage 1 Teil 2 Bereich Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen |
| Anhang 1 Teil 3 Bereich Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
| Anhang 2 Module zum Erwerb und zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| Anhang 3 Kombinationsmöglichkeiten von Modulen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz |
| Anhang 4 Übersicht zu implizit in Kursen/Fortbildungsmaßnahmen beinhaltetem Fachwissen |
| Anhang 4 Teil 1 Bereich Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern |
| Anhang 4 Teil 2 Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstigen Betätigungen sowie Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
| Anhang 5 Notwendiges Wissen (Lehrinhalte) der Module |
| Anhang 5 Teil 1.1 Bereich Röntgen |
| Anhang 5 Teil 1.2 Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
| Anhang 5 Teil 2 In Fachkundekursen zu erwerbende Kompetenzen |
| Anhang 5 Teil 2.1 Bereich Röntgen |
| Anhang 5 Teil 2.1 Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
| Anhang 6 Teil 1 Bereich Röntgen |
| Anhang 6 Teil 2 Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
| Anhang 7 Während der Sachkunde zu erwerbende Kompetenzen |
| Anhang 7Teil 1 Bereich Röntgen |
| Anhang 7Teil 2 Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung |
| Anhang 8 Besondere Hinweise in Bezug auf Schulungen zum Betrieb von handgehaltenen Röntgenfluoreszenzanalysatoren |
| 1. Aufbau, Funktion und Anwendungsgebiete von tragbaren Röntgenfloureszenzanalysatoren |
| 2. Gerätespezifische Handhabung und Gerätekontrollen |
| 3. Praktische Messungen an typischen Kundenproben |
| 4. Anwendung des Strahlenschutzzubehörs in der Praxis |
| 5. Software |
| 6. Strahlenschutz-Recht in der Praxis |
| Anhang 9 Übersicht zu vollständig beinhalteten Fachkundegruppen |
| Anlage Muster für eine Bestätigung des Erwerbs der praktischen Erfahrung (Sachkunde) |