Regelwerk

FK-RL Technik
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1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Kreis der Betroffenen
2. Erforderliche Fachkunde und erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz
3. Untergliederung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
3.1 Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
3.2 Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen
3.3 Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
3.4 Abdeckende Fachkundegruppen
4. Erwerb und Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
4.1 Ausbildung
4.2 Praktische Erfahrung (Sachkunde)
4.3 Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
4.4 Kombination von Kursen
4.5 Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
4.6 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereiches der StrlSchV erworbenen Qualifikationen im Strahlenschutz
5. Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
5.1 Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durch Kurse oder durch andere Fortbildungsmaßnahmen
5.2 Anerkennungsvoraussetzungen für andere Fortbildungsmaßnahmen zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
5.3 Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde auf andere geeignete Weise
6. Anerkennung von Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
7. Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz von behördlich bestimmten Sachverständigen
7.1 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
7.2 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
7.3 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie
7.4 Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (System5 F)
8. Übergangsbestimmungen
8.1 Fortgeltung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
8.2 Anerkennung und Fortgeltung von Kursen
8.3 Bereits begonnener Fachkundeerwerb
Anhang 1
Einteilung der Fachkundegruppen, Rechtsbezüge, notwendige Module und Unterrichtseinheiten für den Erwerb und die Aktualisierung sowie Beispiele zur Einordnung von Tätigkeiten
Anlage 1 Teil 1
Bereich Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
Anlage 1 Teil 2
Bereich Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen
Anhang 1 Teil 3
Bereich Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Anhang 2
Module zum Erwerb und zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
Anhang 3
Kombinationsmöglichkeiten von Modulen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
Anhang 4
Übersicht zu implizit in Kursen/Fortbildungsmaßnahmen beinhaltetem Fachwissen
Anhang 4 Teil 1 Bereich Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
Anhang 4 Teil 2 Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstigen Betätigungen sowie Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Anhang 5
Notwendiges Wissen (Lehrinhalte) der Module
Anhang 5 Teil 1.1
Bereich Röntgen
Anhang 5 Teil 1.2
Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Anhang 5 Teil 2
In Fachkundekursen zu erwerbende Kompetenzen
Anhang 5 Teil 2.1
Bereich Röntgen
Anhang 5 Teil 2.1
Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Anhang 6 Teil 1
Bereich Röntgen
Anhang 6 Teil 2
Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Anhang 7
Während der Sachkunde zu erwerbende Kompetenzen
Anhang 7Teil 1
Bereich Röntgen
Anhang 7Teil 2
Bereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und sonstige Betätigungen sowie Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Anhang 8
Besondere Hinweise in Bezug auf Schulungen zum Betrieb von handgehaltenen Röntgenfluoreszenzanalysatoren
1. Aufbau, Funktion und Anwendungsgebiete von tragbaren Röntgenfloureszenzanalysatoren
2. Gerätespezifische Handhabung und Gerätekontrollen
3. Praktische Messungen an typischen Kundenproben
4. Anwendung des Strahlenschutzzubehörs in der Praxis
5. Software
6. Strahlenschutz-Recht in der Praxis
Anhang 9
Übersicht zu vollständig beinhalteten Fachkundegruppen
Anlage
Muster für eine Bestätigung des Erwerbs der praktischen Erfahrung (Sachkunde)