umwelt-online: Kontaminationskontrolle beim Verlassen eines Kontrollbereichs (2)

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4 Vorgehensweise zur Kontaminationskontrolle an beweglichen Gegenständen

4.1 Kontrolle der Oberflächenkontamination durch direkte Messung

4.1.1 Wahl des geeigneten Messgerätes

Die Kriterien für die Auswahl des geeigneten Messgerätes sind auch für die Kontaminationskontrolle an Gegenständen die gleichen, wie unter Abschnitt 2.1.1 ausgeführt. In jedem Fall muss das verwendete Messgerät beziehungsweise die angewendete Methode zur Bestimmung der Kontamination in der Lage sein, mindestens den Wert der Oberflächenkontamination nach Anlage III Tab. 1 Spalte 4 StrlSchV sicher nachzuweisen. Die zur Kontaminationskontrolle an Gegenständen allgemein verwendeten tragbaren Proportionalzähler mit Zählgas erfüllen diese Forderungen in der überwiegenden Zahl der Fälle. Falls gammastrahlende Radionuklide oder Radionuklidgemische mit einem als Leitnuklid definierbaren Gammastrahler zu messen sind, bieten sich zur Kontaminationskontrolle auch Gesamtgamma-Messeinrichtungen an. Bei sehr ungünstiger Geometrie, bei weichen Betastrahlern (z.B. H-3, C-14), reinen Photonenstrahlern (z.B. Tc-99m), Elektroneneinfangstrahlern oder Positronenstrahlern müssen entweder speziell für diese Zwecke geeignete Geräte verwendet werden (s. Abschnitt 3), oder es müssen Wischproben genommen werden, die dann in geeigneten Messgeräten auszuwerten sind (s. Abschnitt 4.2).

4.1.2 Entscheidungsmessung

Bei der Durchführung einer Messung, um zu entscheiden, ob die Kontamination an einem Gegenstand die Werte der Oberflächenkontamination nach Anlage III Tab. 1 Spalte 4 StrlSchV nicht überschreitet, ist der Betriebsanleitung für die verwendeten Messgeräte zu folgen. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

4.2 Kontrolle der Oberflächenkontamination durch indirekte Messung

4.2.1 Entnahme der Wischproben

Die Entnahme von Wischproben orientiert sich an der DIN ISO 7503. Als Wischmaterial ist in der Regel trockenes, rundes Filterpapier zu verwenden, es können jedoch bei Bedarf auch andere geeignete Materialien verwendet werden oder feuchte Proben genommen werden (beispielsweise für Tritium). Die zu kontrollierenden Flächen müssen frei von Fremdteilen (beispielsweise Klebeband, groben Verschmutzungen) sein.

Bei der Wischprüfung sollte der Kraftaufwand in etwa der Intensität zerstörungfreier Kontakte mit der gewischten Oberfläche entsprechen. Kleinere Gegenstände sind flächendeckend zu überprüfen. Die gewischte Fläche ist genau zu bestimmen und soll 300 cm2 (Mitteilungsfläche nach Anlage III Tab. 1 StrlSchV) nicht wesentlich übersteigen. Bei größeren Gegenständen kann von dem grundsätzlichen Prinzip der flächendeckenden Überprüfung abgewichen werden, wenn für die Oberflächenkontamination repräsentative Probenahmeorte bestimmt werden können. Hierzu kann eine flächendeckende Überprüfung ("Screening") über größere Wischflächen (mindestens 0,5 m2) von Vorteil sein, um mögliche Kontaminationen einzugrenzen und anschließend gezielt durch Entnahme von Wischproben zu überprüfen.

4.2.2 Entscheidungsmessung

Bei der Auswertung der Wischproben ist folgendermaßen zu verfahren:

Gemäß DIN ISO 7503 Teil 1 ist für die Wischprüfung ein Entnahmefaktor von 0,1 anzusetzen, falls genauere Werte für den Entnahmefaktor bei den entsprechenden Randbedingungen nicht bekannt sind.

Die Wischproben sind nach ihrer Entnahme in der Regel an einem geeigneten Strahlungsmessplatz (beispielsweise Großflächendurchflusszähler) zu messen. In Ausnahmefällen können auch entsprechend kalibrierte tragbare Kontaminationsmessgeräte verwendet werden.

Das verwendete Gerät kann dann als geeignet angesehen werden, wenn es in der Lage ist, 10 % des Wertes der Oberflächenkontamination nach Anlage III Tab. 1 Spalte 4 StrlSchV multipliziert mit der gewischten Fläche (in cm2) sicher nachzuweisen.

Die Messwerte sind gemäß DIN ISO 7503 Teil 1 Punkt 4.3.3 auszuwerten. Die Aktivität je Flächeneinheit AF ergibt sich danach zu:

n - n0
AF =
[Bq cm2]
  εi ⋅ ƒ ⋅ Fw ⋅ εs  

mit

n

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