Richtlinienmodul zur StrlSchV
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1 Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für den Medizinphysik-Experten
2 Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
2.1 Geeignete Ausbildung2.2 Praktische Erfahrung - Sachkunde
2.3 Kurse zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
2.3.1 Grundkurs im Strahlenschutz2.3.2 Spezialkurse im Strahlenschutz
3 Sachkundedauer für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
3.1 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für ein einzelnes Anwendungsgebiet3.2 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für weitere Anwendungsgebiete
3.3 Paralleler Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für mehrere Anwendungsgebiete
3.4 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für eingeschränkte Anwendungsgebiete
3.5 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Partikeltherapie
4 Bereits begonnener Fachkundeerwerb
Anlage 1 Erforderlicher Wissensstand für Medizinphysik-Experten
Anlage 2 Anforderungen an den Sachkundeerwerb
Anlage 2.1 Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Strahlentherapie (Teletherapie, Röntgentherapie und Brachytherapie)
Anlage 2.2 Zusätzliche Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Partikeltherapie
Anlage 2.3 Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Nuklearmedizin
Anlage 2.4 Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Röntgendiagnostik
Anlage 4 Spezialkurse im Strahlenschutz