Regelwerk, Strahlenschutz

RL
Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

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1 Allgemeines

2 Begriffsbestimmungen

3 Anwendungsbereich

3.1 Allgemeines

3.2 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

3.3 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz

3.4 Nicht erfasste Tätigkeiten

4 Erwerb und Umfang der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in der Medizin oder Zahnmedizin

4.1 Allgemeines

4.1.1 Sachkunde

4.1.2 Kurse im Strahlenschutz

4.1.3 Fachkundenachweis

4.2 Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung

4.2.1 Sachkunde

Tabelle 4.2.1 Anforderungen zum Sachkundeerwerb für Ärzte

4.2.2 Kurse im Strahlenschutz

4.3 Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung

4.3.1 Sachkunde

Tabelle 4.3.1 Anforderungen zum Sachkundeerwerb für Zahnärzte

4.3.2 Kurse im Strahlenschutz

4.3.3 Fachkundenachweis

4.4 Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte in der Strahlentherapieplanung mit bildgebenden Verfahren

4.4.1 Sachkunde

Tabelle 4.4.1: Anforderungen zum Sachkundeerwerb für Ärzte in der Strahlentherapieplanung

4.4.2 Kurse im Strahlenschutz

4.5 Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte bei der Behandlung von Menschen mit Röntgenstrahlung

4.5.1 Sachkunde

Tabelle 4.5.1: Anforderungen zum Sachkundeerwerb für Ärzte bei der Behandlung von Menschen mit Röntgenstrahlung

4.5.2 Kurse im Strahlenschutz

4.6 Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten

4.6.1 Sachkunde

4.6.2 Kurse im Strahlenschutz

4.7 Fachkunde im Strahlenschutz für technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin

4.8 Fachkunde im Strahlenschutz für Personen mit einer staatlich geregelten, staatlich anerkannten oder staatlich überwachten abgeschlossenen Ausbildung, wenn die technische Durchführung Gegenstand ihrer Ausbildung und Prüfung war

5 Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

6 Umfang und Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz

6.1 Allgemeines

6.2 Ärzte

6.2.1 Ärzte, die Röntgenstrahlung am Menschen anwenden, ohne die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu besitzen (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 RöV)

6.2.2 Ärzte die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 RöV)

6.3 Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung

6.4 Kenntnisse im Strahlenschutz für die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen in der Zahnmedizin

6.4.1 Zahnmedizinische Fachangestellte

6.4.2 Zahnarzthelfer/-innen

6.5 Personen in Ausbildung

7 Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz

8 Kursabschlüsse und Teilnahmebescheinigungen

9 Anerkennung von Kursen

10 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz als Genehmigungsvoraussetzung

11 Übergangsbestimmungen

11.1 Übergangsbestimmungen zum Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz

11.2 Übergangsbestimmungen zum Erhalt der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz

11.3 Fortgelten von Kursen

Anlage 1 Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten

Anlage 2 Spezialkurse

2.1 Spezialkurs im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung (Diagnostik)

2.2 Spezialkurs Computertomographie

2.3 Spezialkurs Interventionsradiologie

2.4 Spezialkurs Digitale Volumentomographie und sonstige tomographische Verfahren für Hochkontrastbildgebung außerhalb der Zahnmedizin

2.5 Kurs im Strahlenschutz für Ärzte bei der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Knochendichtemessung

Anlage 3 Kurse für Zahnärzte

3.1 Kurs im Strahlenschutz für Zahnärzte

3.2 Spezialkurs im Strahlenschutz für Zahnärzte

Anlage 4 Spezialkurse im Strahlenschutz bei der Behandlung mit Röntgenstrahlung - Röntgentherapie

4.1 Spezialkurs im Strahlenschutz bei der Behandlung mit Röntgenstrahlung - perkutane Röntgentherapie

4.2 Spezialkurs im Strahlenschutz bei der Behandlung mit Röntgenstrahlung - intraoperative, endoluminale und endokavitäre Röntgentherapie

Anlage 5 Spezialkurs im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik

Anlage 6 Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Anlage 7 Kurse zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte

7.1 Kurs für Ärzte

7.2 Kurs für Ärzte am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie

Anlage 8 Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Personen mit sonstiger abgeschlossener medizinischer Ausbildung

8.1 Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz zur technischen Durchführung bei der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Knochendichtemessung

Anlage 9 Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde für Zahnarzthelfer/-innen

Anlage 10 Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Heilkunde für Personen, die ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen

Anlage 11 Kurs zur Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz

Anlage 12 Muster für eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs im Strahlenschutz in der Medizin oder Zahnmedizin

Anlage 13 Zeugnis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz

A. Allgemeine Angaben

B. Angaben über spezielle Tätigkeiten

C. Endbeurteilung

Anlage 14 Muster für eine Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

Anlage 15