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Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
Vom 18. August 1997
Auf Grund des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565) verordnet die Bundesregierung:
Die Strahlenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1963 S. 1321), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1172), wird wie folgt geändert:
1. In § 31 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe ≫38 Abs. 1 und 3≪ durch die Angabe ≫38 Abs. 1, 3 und 4≪ ersetzt.
2. Dem § 38 wird folgender neuer Absatz 4 angefügt:
≫Text wie angefügt.≪
3. In § 87 Abs. 2 Nr. 3 wird die Angabe ≫ § 38 Abs. 1≪ durch die Angabe ≫ § 38 Abs. 1 oder 4≪ ersetzt.
4. Dem § 88 wird folgender neuer Absatz 11 angefügt:
≫Text wie angefügt.≪
5. Nach Anlage XI wird folgende Anlage XII angefügt:
≫Text wie angefügt.≪
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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