Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Vom 17. Juni 2008
(BAnz. Nr. 96 vom 01.07.2008 S. 2339)


Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 5. Dezember 2007 (BAnz. S. 8383) werden wie folgt geändert:

Nummer 11.1.2.1 Buchstabe a der Richtlinien wird durch folgende Fassung ersetzt:

alt neu
Zusätzlich zu der Förderung gemäß Nummer 11.1.1 Buchstabe b oder c kann der Bonus gewährt werden, wenn ein Austausch eines Heizkessels (Öl, Gas) ohne Brennwerttechnik durch einen Brennwertkessel nach EnEV mit Brennstoff Öl oder Gas erfolgt.
Diese Förderung ist bis zum 30. Juni 2008 (Tag der Antragstellung) befristet (Ausschlussfrist).
 Zusätzlich zu der Förderung gemäß Nummer 11.1.1 Buchstabe a, b und c kann der Bonus gewährt werden, wenn ein Austausch eines Heizkessels (01, Gas) ohne Brennwerttechnik durch einen Brennwertkessel nach EnEV mit Brennstoff Öl oder Gas erfolgt.
Diese Förderung ist bis zum 31. Dezember 2009 (Tag der Antragstellung) befristet (Ausschlussfrist).

In Nummer 11.1.2.1 der Richtlinien wird der letzte Absatz durch folgende Fassung ersetzt:

alt neu
Der Bonus nach den Buchstaben a und b beträgt 750 Euro je förderfähige Solarkollektoranlage. Die Förderung ist nicht mit dem Effizienzbonus gemäß den Nummern 11.1.2.2 und 11.2.2.2 kumulierbar. Der Bonus nach Buchstabe a beträgt je förderfähige Solarkollektoranlage nach Nummer 11.1.1 Buchstabe a 375 Euro und je förderfähige Solarkollektoranlage nach Nummer 11.1.1 Buchstabe b oder c 750 Euro.

Der Bonus nach Buchstabe b beträgt 750 Euro je förderfähige Solarkollektoranlage.

Die Förderung ist nicht mit dem Effizienzbonus gemäß Nummer 11.1.2.2 und Nummer 11.2.2.2 kumulierbar.

Diese Änderung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie gilt für ab dem 1. Mai 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellte Anträge (maßgeblich ist der Tag des Antragseingangs beim BAFA). Die Rücknahme von vor diesem Zeitpunkt bereits gestellten Anträgen ist nicht zulässig. Die Änderung gilt bis zur beihilferechtlichen Genehmigung dieser Änderung durch die EU-Kommission nicht für Unternehmen und freiberufliche Antragsteller.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion