Regelwerk, EU 2001

UN-Regelung Nr. 1
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Anwendungsbereich
1. Begriffsbestimmungen
2. Antrag auf Erteilung der Genehmigung
3. Aufschriften
4. Genehmigung
4.1. Allgemeines
4.2. Zusammensetzung des Genehmigungszeichens
4.3. Anordnung des Genehmigungszeichens
5. Allgemeine Vorschriften
6. Beleuchtung
7. Prüfung der Blendbelästigung
8. Prüfscheinwerfer
9. Übereinstimmung der Produktion
10. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
11. Änderung und Erweiterung der Genehmigung eines Scheinwerfertyps
12. Endgültige Einstellung der Produktion
13. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden
Anhang 1 Mitteilung über die Genehmigung, die Erweiterung oder die Benachrichtigung
Anhang 2 Besondere Scheinwerfer für Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und andere langsame Fahrzeuge
Anhang 3 Mindestanforderungen an verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen für die Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Anzuwendende Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Gemessene und aufgezeichnete photometrische Eigenschaften
2.5. Maßgebende Kriterien für die Annehmbarkeit
Anhang 4 Prüfungen auf Beständigkeit der photometrischen Merkmale bei eingeschalteten Scheinwerfern
1. Prüfung auf Beständigkeit der photometrischen Merkmale
1.1. Sauberer Scheinwerfer
1.2. Verschmutzter Scheinwerfer
2. Prüfung der Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze unter Wärmeeinfluss
2.1. Prüfung
2.2. Prüfergebnisse
Anhang 5 Beispiele für die Anordnung der Genehmigungszeichen
Abbildung 1
Abbildung 2 - Abbildung 3a
Abbildung 3b
Abbildung 4 - Abbildung 5
Abbildung 6 - Abbildung 7
Abbildung 8 - Abbildung 9
Abbildung 10
Abbildung 11
Beispiel 1
Beispiel 2
Anhang 6 Meßschirme
A. Scheinwerfer für Rechtsverkehr
B. Scheinwerfer für Linksverkehr
C. Meßpunkte für die Beleuchtungsstärkewerte
Anhang 7 Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlussscheiben - Prüfung von Abschlussscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
1. Allgemeine Vorschriften
2. Prüfungen
2.1. Beständigkeit gegen Temperaturwechsel
2.2. Beständigkeit gegen atmosphärische Einfluesse und Chemikalien
2.3. Beständigkeit gegen Reinigungsmittel und Kohlenwasserstoffe
2.4. Beständigkeit gegen mechanische Beschädigung
2.5. Prüfung des Haftvermögens von Beschichtungen (falls vorhanden)
2.6. Prüfungen des vollständigen Scheinwerfers mit einer Kunststoff-Abschlussscheibe
3. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion
Anlage 1 Zeitliche Reihenfolge der Prüfungen für die Genehmigung
A. Prüfungen bei Kunststoffen (Abschlussscheiben oder Werkstoffproben, die gemäß Absatz 2.2.4 dieser Regelung vorgelegt worden sind)
B. Prüfungen an vollständigen Scheinwerfern (die gemäß Absatz 2.2.3 dieser Regelung vorgelegt worden sind)
Anlage 2 Verfahren zur Messung des Streulichts und des Lichttransmissionsgrades
1. Messeinrichtung (siehe Abbildung)
2. Messungen
Anlage 3 Verfahren für den Sprühtest
1. Prüfgerät
1.1. Sprühpistole
1.2. Prüfmischung
2. Prüfung
Anlage 4 Bestimmung der Adhäsionskraft von Klebestreifen
1. Zweck
2. Prinzip
3. Vorgeschriebene Umgebungsbedingungen
4. Prüfstücke
5. Verfahren
6. Ergebnisse
Anhang 8 Mindestanforderungen für Stichprobenartige Überprüfungen durch einen Prüfer
1. Allgemeines
2. Erste Probemenahme
2.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet.
2.2. Die Übereinstimmung wird beanstandet.
3. Wiederholte Probenahme
3.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet.
3.2. Die Übereinstimmung wird beanstandet.
3.3. Zurücknahme der Genehmigung
4. Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze
Abbildung 1