Regelwerk, EU 2001

UN-Regelung Nr. 8
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A. Verwaltungsvorschriften
Anwendungsbereich
1. Begriffsbestimmungen
2. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Scheinwerfer
3. Aufschriften
4. Genehmigung
4.1. Allgemeines
4.2. Bestandteile des Genehmigungszeichens
4.3. Anordnung der Bestandteile des Genehmigungszeichens
B. Technische Vorschriften für Scheinwerfer
5. Allgemeine Vorschriften
6. Beleuchtung
6.1. Allgemeine Vorschriften
6.2. Vorschriften für das Abblendlicht
6.3. Prüfvorschriften für das Fernlicht
7. Vorschriften für farbige Abschlussscheiben und Filter
8. Prüfung der Blendbelästigung
9. Prüfscheinwerfer
9.1. die obengenannten Vorschriften für die Genehmigung erfuellt,
9.2. einen wirksamen Durchmesser von mindestens 160 mm hat,
10. Bemerkung zur Farbe
C. Weitere Verwaltungsvorschriften
11. Änderung des Scheinwerfertyps und Erweiterung der Genehmigung
12. Übereinstimmung der Produktion
13. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
14. Endgültige Einstellung der Produktion
15. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden
Anhang 1 Mitteilung über die Genehmigung (oder Erweiterung der Genehmigung oder Mitteilung)
Anhang 2 Prüfung der Übereinstimmung der Produktion der Scheinwerfer mit H1-, H2-, H3-, HB3-, HB4-, H7-, H8-, H9-, HIR1-, HIR2- und/oder H11-glühlampen
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen für die Kontrolle der übereinstimmung der produktion durch den hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Gemessene und aufgezeichnete photometrische Eigenschaften
Anhang 3 Muster der Genehmigungszeichen
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3a
Abbildung 3b
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
Abbildung 7
Abbildung 8
Abbildung 9
Abbildung 10
Abbildung 11 Mit einem Scheinwerfer ineinandergebaute Leuchte
Beispiel 1
Beispiel 2
Anhang 4 Messschirm
A. Scheinwerfer für Rechtsverkehr
B. Scheinwerfer für Linksverkehr
Abbildung C
Anhang 5 Prüfungen auf Beständigkeit der photometrischen Merkmale bei eingeschalteten Scheinwerfern
1. Prüfung auf Beständigkeit der photometrischen Eigenschaften
1.1. Sauberer Scheinwerfer
1.2. Verschmutzter Scheinwerfer
2. Prüfung der Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze unter Wärmeeinfluss
2.1. Prüfung
2.2. Prüfergebnisse
Anhang 6 Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlussscheiben - Prüfung von Abschlussscheiben oder Werktstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
1. Allgemeine Vorschriften
2. Prüfungen
2.1. Temperaturwechselbeständigkeit
2.2. Beständigkeit gegen atmosphärische Einfluesse und Chemikalien
2.3. Beständigkeit gegen Reinigungsmittel und Kohlenwasserstoffe
2.4. Beständigkeit gegen mechanische Beschädigung
2.5. Prüfung des Haftvermögens von Beschichtungen (falls vorhanden)
2.6. Prüfungen des vollständigen Scheinwerfers mit einer Kunststoff-Abschlussscheibe
3. Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion
Anlage 1 Zeitliche Reihenfolge der Prüfungen für die Genehmigung
A. Prüfungen bei Kunststoffen (Abschlussscheiben oder Werkstoffproben, die nach Absatz 2.2.4 vorgelegt worden sind)
B. Prüfungen an vollständigen Scheinwerfern (die nach Absatz 2.2.3 vorgelegt worden sind)
Tabelle B
Anlage 2 Verfahren zur Messung des Streulichtes und des Lichttransmissionsgrades
1. Messeinrichtung (see Abbildung)
2. Messungen
Anlage 3 Verfahren für den Sprühversuch
1. Prüfgerät
1.1. Sprühpistole
1.2. Prüfmischung
2. Prüfung
Anlage 4 Bestimmung der Adhäsionskraft von Klebestreifen
1. Zweck
2. Prinzip
3. Vorgeschriebene Umgebungsbedingungen
4. Prüfstücke
5. Verfahren
6. Ergebnisse
Anhang 7 Mindestanforderungen für stichprobenartige Überprüfungen durch einen Prüfer
1. Allgemeines
2. Erste Probenahme
2.1. Die Übereinstimmung wird nicht bestritten
2.2. Die Übereinstimmung wird bestritten
2.3. Zurücknahme der Genehmigung
3. Wiederholte Probenahme
3.1. Die Übereinstimmung wird nicht bestritten
3.2. Die Übereinstimmung wird bestritten
3.3. Zurücknahme der Genehmigung
4. Veränderung der vertikalen Lage der Hell-Dunkel-Grenze
Abbildung 1