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Regelwerk, EU 2003, Umweltmanagement - EU Bund

Empfehlung 2003/532/EG der Kommission vom 10. Juli 2003 über Leitlinien zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in Bezug auf die Auswahl und Verwendung von Umweltleistungskennzahlen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2253)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 184 vom 23.07.2003 S. 20)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) 1 sind die grundlegenden Anforderungen für die Beteiligung von Organisationen an EMAS festgelegt;

(2) Durch die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 wird die Kommission beauftragt, die einheitliche EMAS-Anwendung zu fördern.

(3) Diese Einheitlichkeit kann durch Leitlinien für die Erstellung der Umwelterklärung gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung Nr. 761/2001 sowohl für Organisationen als auch Umweltgutachter verbessert werden.

(4) Entsprechend Anhang III Abschnitt 3.3. der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 können Organisationen, die EMAS anwenden, Umweltleistungskennzahlen benutzen, um die Klarheit, Transparenz und Vergleichbarkeit der von einer Organisation vorgelegten Informationen zu erhöhen.

(5) Die Auswahl und Verwendung von Umweltleistungskennzahlen hilft den Organisationen, ihr Umweltmanagement und ihre Umweltleistung besser zu verstehen und zu verbessern.

(6) In den in Anhang I Abschnitt 3 der Empfehlung der Kommission 2001/680/EG 2 enthaltenen Leitlinien wird angekündigt, dass die Kommission zu gegebener Zeit Leitlinien für die Auswahl und die Verwendung von Umweltleistungskennzahlen erarbeiten wird.

(7) Die Auswahl und Verwendung von Umweltleistungskennzahlen soll kostengünstig erfolgen, der Größe und der Art der Organisation gerecht werden und ihren Bedürfnissen und Prioritäten entsprechen.

(8) Die in dieser Empfehlung enthaltenen Leitlinien entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 eingesetzten Ausschusses

- empfiehlt:

  1. Bei der Erstellung der EMAS-Umwelterklärung können sich Organisationen auf die in Anhang I enthaltenen Umweltleistungskennzahlen stützen.
  2. Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. Juli 2003

.


Leitlinien für die Auswahl und Verwendung von Umweltleistungskennzahlen
im Rahmen der EMAS-Verordnung
 
Anhang I

1. Einleitung

In Anhang III Abschnitt 3.3 der EMAS-Verordnung werden die teilnehmenden Organisationen ermuntert, Indikatoren für die Umweltleistung überall zu nutzen, wo dies sinnvoll ist.

Die Berichterstattung über die Umweltleistung wird durch die Verwendung solcher Indikatoren oder Kennzahlen verbessert, weil die Ausgangsdaten so in Informationen verwandelt werden, die für das Zielpublikum verständlich sind. In Umweltleistungskennzahlen werden umfangreiche Umweltdaten zu wenigen wesentlichen Schlüsselinformationen zusammengefasst. Dies erleichtert den Organisationen die Quantifizierung und die Berichterstattung über ihre Umweltleistung. Eine weitere wichtige Funktion von Umweltkennzahlen liegt darin, dass sie den Organisationen beim Management ihrer Umweltaspekte und -auswirkungen hilfreich sind. Auch Wirtschaftsbewertungs- und Finanzberaterungsfirmen interessieren sich immer mehr für Fragen der Umweltleistung.

Die Ausarbeitung von Umweltinformationen kann jedoch teuer und zeitaufwendig sein. Deshalb sollten Umweltleistungskennzahlen kostengünstig anwendbar sein, der Größe und der Art der Organisation gerecht werden und deren Bedürfnissen und Prioritäten entsprechen. Diese sollten sich vor allem auf solche Umweltauswirkungen einer Organisation beziehen, die wesentlich sind und die die Organisation beim Betrieb und Management und durch ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen beeinflussen kann. Außerdem sollten diese Kennzahlen empfindlich genug sein, damit sie wesentliche Änderungen in den Umweltauswirkungen aufzeigen. Darüber hinaus sollten die Organisationen die von ihnen gesammelten Umweltinformationen bestmöglich nutzen. Die Kennzahlen sollten daher einem doppelten Zweck dienen, nämlich einerseits der Unterstützung des Managements und andererseits der Information der interessierten Kreise. In Abhängigkeit von den Fähigkeiten und Ressourcen einer Organisation kann die Verwendung von Umweltleistungskennzahlen zunächst auf jene Aspekte beschränkt werden, die als besonders relevant gelten. Der ursprüngliche Anwendungsbereich kann dann mit der Zeit schrittweise ausgeweitet werden. Die in diesen Leitlinien enthaltenen Leistungskennzahlen, Indikatoren und Maßeinheiten sind als Beispiele zu verstehen.

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