Regelwerk, EU chronologisch, EU 2004
VO (EG) 725/2004
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Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Gemeinsame Maßnahmen und Anwendungsbereich
Artikel 4 Übermittlung von Angaben
Artikel 5 Vereinbarungen über andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder gleichwertige Vorkehrungen für die Gefahrenabwehr
Artikel 6 Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen eines Mitgliedstaates
Artikel 7 Freistellungen von der Pflicht zur Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen
Artikel 8 Kontrollen zur Gefahrenabwehr in den Häfen eines Mitgliedstaats
Artikel 9 Durchführung und Kontrolle der Einhaltung
Artikel 10 Übernahme von Änderungen internationaler Instrumente
Artikel 11 Ausschussverfahren
Artikel 12 Geheimhaltung
Artikel 13 Verbreitung von Informationen
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Änderungen des Anhangs des internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in der jeweils geltenden Fassung
Anhang II Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen Teil A