Regelwerk, EU chronologisch, EU 2004

Ensch. 2004/905/EG
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Leitlinien für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Hersteller und Händler nach Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2001/95/EG

1. Einleitung

1.1 Hintergrund und Ziele der Leitlinien

1.2 Status und Weiterentwicklung der Leitlinien

1.3 Adressaten der Leitlinien

2. Überblick über die Bestimmungen der RaPS zur Meldepflicht der Hersteller und Händler

2.1 Verpflichtung zur Unterrichtung der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten

2.2 Grund und Ziele der Meldebestimmungen

3. Meldekriterien

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Konformitätskriterien

3.3 Kriterien für die Nichtmeldung

4. Meldeverfahren

4.1 Wer ist meldepflichtig

4.2 Adressaten der Meldung

4.3 Form der Meldung

5. Inhalt der Meldungen

5.1 Hintergrund der Meldungen (Pflicht zur Nachbeobachtung)

5.2 Meldeformular

6. Anschlussmassnahmen

Anhang I Formular zur Meldung gefährlicher Produkte bei den Behörden durch Hersteller oder Händler

Anhang II