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Bund

Verordnung (EG) Nr. 856/2005 der Kommission vom 6. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 in Bezug auf Fusarientoxine

(ABl. Nr. L 143 vom 07.06.2005 S. 3)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission 2 werden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt.

(2) Bestimmte Mitgliedstaaten haben Höchstwerte für Fusarientoxine, wie z.B. Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZEA) und Fumonisine in bestimmten Lebensmitteln festgelegt oder beabsichtigen, dies zu tun. Angesichts der Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Bestimmungen und des Risikos, dass daraus Wettbewerbsverzerrungen resultieren können, sind unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gemeinschaftliche Maßnahmen geboten, um die Einheitlichkeit des Marktes zu gewährleisten.

(3) Viele Fusarien - Fusarien sind allgemein verbreitete Bodenpilze - produzieren eine Reihe verschiedener Mykotoxine, die der Gruppe der Trichothecene angehören, wie z.B. Deoxynivalenol (DON), Nivalenol (NIV), T-2-Toxin und HT-2-Toxin, sowie weitere Toxine (Zearalenon und Fumonisine). Fusarien kommen häufig auf Getreide in den gemäßigten Zonen Amerikas, Europas und Asiens vor. Mehrere der Toxin bildenden Fusarien können in unterschiedlichem Maße zwei oder mehr dieser Toxine bilden.

(4) Der Wissenschaftliche Ausschuss "Lebensmittel" (SCF) hat in einer Reihe von Stellungnahmen folgende Fusarientoxine bewertet: Deoxynivalenol (DON) im Dezember 1999, Zearalenon im Juni 2000, Fumonisine im Oktober 2000 (aktualisiert im April 2003), Nivalenol im Oktober 2000, T-2- und HT-2-Toxin im Mai 2001 sowie eine Gruppenbewertung der Trichothecene im Februar 2002.

(5) Der SCF war der Auffassung, dass die vorliegenden Daten nicht für die Festlegung eines Gruppenwertes für die annehmbare tägliche Aufnahme (TDI) der bewerteten Trichothecene sprechen und legte

einen TDI von 1 µg/kg Körpergewicht/Tag für Deoxynivalenol (DON),
einen vorläufigen TDI (t-TDI) von 0,7 µg/kg Körpergewicht/Tag für Nivalenol sowie
einen kombinierten vorläufigen TDI von 0,06 µg/kg Körpergewicht/Tag für T-2- und HT-2-Toxin fest.

Für die übrigen Fusarientoxine legte der SCF fest:

einzeln oder in der Summe.

(6) Im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 93/5/EWG des Rates vom 25. Februar 1993 über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen3 betraf die Aufgabe 3.2.10 (Wissenschaftliche Zusammenarbeit - SCOOP) die "Erhebung von Daten über das Vorkommen von Fusarientoxinen in Lebensmitteln und Bewertung ihrer ernährungsbedingten Aufnahme durch die Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten"4; sie wurde im September 2003 abgeschlossen. Die Erhebung hat gezeigt, dass Fusarientoxine in der Lebensmittelkette der Gemeinschaft weit verbreitet sind. Wichtigste Quellen für die ernährungsbedingte Aufnahme von Fusarientoxinen sind aus Getreide (vor allem Weizen) und Mais gewonnene Erzeugnisse. Die ernährungsbedingte Aufnahme von Fusarientoxinen liegt für die gesamte Bevölkerung und Erwachsene zwar häufig unterhalb der TDI für das entsprechende Toxin, bei gefährdeten Gruppen wie z.B. Säuglingen und Kleinkindern liegt die Aufnahme nahe am TDI oder übersteigt diesen sogar in manchen Fällen.

(7) Vor allem bei Deoxynivalenol liegt die ernährungsbedingte Aufnahme in der Gruppe der Kleinkinder und Heranwachsenden nahe am TDI. Bei T-2- und HT-2-Toxin lag die geschätzte ernährungsbedingte Aufnahme in den meisten Fällen über dem t-TDI. Es sei jedoch angemerkt, dass bei T-2- und HT-2-Toxin die meisten Daten mit Hilfe von Analysemethoden mit hoher Nachweisgrenze erhoben und hierdurch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anzahl der über der Nachweisgrenze liegenden Proben unter 20 % lag, die Abschätzung der täglichen Aufnahme stark beeinflusst wurde. Bei Nivalenol lagen alle Aufnahmen weit unter dem t-TDI. Die ernährungsbedingte Aufnahme der übrigen in der oben genannten SCOOP-Aufgabe geprüften Trichothecene, wie z.B. 3-Acetyldeoxynivalenol, 15-Acetyldeoxynivalenol, Fusarenon-X, T2-triol, Diacetoxyscirpenol, Neosolaniol, Monoacetoxyscirpenol und Verrucol, ist - soweit Daten darüber vorliegen - gering.

(8) Die durchschnittliche tägliche Aufnahme von Zearalenon liegt deutlich unter dem TDI. Es sollte jedoch auf Bevölkerungsgruppen geachtet werden, die im Rahmen der SCOOP-Aufgabe nicht ermittelt wurden und möglicherweise regelmäßig viele mit Zearalenon kontaminierte Erzeugnisse verzehren, sowie auf für Kinder bestimmte Lebensmittel, da das Spektrum der Lebensmittel für Kleinkinder beschränkt ist.

(9) Bei Fumonisinen liegt die geschätzte ernährungsbedingte Aufnahme bei den meisten Bevölkerungsgruppen weit unter dem TDI. Sie erhöht sich deutlich, wenn nur Verbraucher betrachtet werden. Dennoch liegt die ernährungsbedingte Aufnahme auch für diese Verbrauchergruppe unter dem TDI. Aus der Überwachung der Ernte 2003 geht hervor, dass Mais und Maiserzeugnisse sehr stark mit Fumonisinen kontaminiert sein können. Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, mit deren Hilfe verhindert wird, dass derart unannehmbar hoch kontaminierter Mais und hoch kontaminierte Maiserzeugnisse in die Lebensmittelkette gelangen können.

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