RL 2006/43/EG
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Zulassung, kontinuierliche Fortbildung und gegenseitige Anerkennung
Artikel 3 Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
Artikel 3a Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
Artikel 4 Guter Leumund
Artikel 5 Entzug der Zulassung
Artikel 6 Ausbildung
Artikel 7 Prüfung der beruflichen Eignung
Artikel 8 Theoretische Prüfung
Artikel 9 Ausnahmen
Artikel 10 Praktische Ausbildung
Artikel 11 Zulassung aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung
Artikel 12 Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung
Artikel 13 Kontinuierliche Fortbildung
Artikel 14 Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten
Artikel 14a Vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen
Kapitel III
Registrierung
Artikel 15 Öffentliches Register
Artikel 16 Registrierung von Abschlussprüfern
Artikel 17 Registrierung von Prüfungsgesellschaften
Artikel 18 Aktualisierung des Registers
Artikel 19 Verantwortlichkeit für die Registrierungsangaben
Artikel 20 Sprache
Artikel 20a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
Kapitel IV
Berufsgrundsätze, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis
Artikel 21 Berufsgrundsätze und kritische Grundhaltung
Artikel 22 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Artikel 22a Einstellung von früheren Abschlussprüfern oder Mitarbeitern von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften bei geprüften Unternehmen
Artikel 22b Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit
Artikel 23 Verschwiegenheitspflicht und Berufsgeheimnis
Artikel 24 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Abschlussprüfern, die für eine Prüfungsgesellschaft eine Abschlussprüfung durchführen
Artikel 24a Interne Organisation von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
Artikel 24b Arbeitsorganisation
Artikel 25 Prüfungs- und Bestätigungshonorare
Artikel 25a Umfang der Abschlussprüfung
Artikel 25b Berufsgrundsätze, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis bei der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Artikel 25c Nichtprüfungsleistungen, die verboten sind, wenn der Abschlussprüfer bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt
Artikel 25d Unregelmäßigkeiten
Kapitel V
Prüfungsstandards und Bestätigungsvermerk
Artikel 26 Prüfungsstandards
Artikel 26a Standards für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Artikel 27 Abschlussprüfungen von konsolidierten Abschlüssen
Artikel 27a Bestätigung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
Artikel 28 Bestätigungsvermerk
Artikel 28a Prüfungsvermerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Kapitel VI
Qualitätssicherung
Artikel 29 Qualitätssicherungssysteme
Kapitel VII
Untersuchungen und Sanktionen
Artikel 30 Untersuchungen und Sanktionen
Artikel 30a Sanktionsbefugnisse
Artikel 30b Wirksame Anwendung von Sanktionen
Artikel 30c Bekanntmachung von Sanktionen und Maßnahmen
Artikel 30d Rechtsmittel
Artikel 30e Meldung von Verstößen
Artikel 30f Informationsaustausch
Kapitel VIII
Öffentliche Aufsicht und gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen
Artikel 32 Grundsätze der öffentlichen Aufsicht
Artikel 33 Zusammenarbeit zwischen den für die öffentliche Aufsicht zuständigen Stellen auf Gemeinschaftsebene
Artikel 34 Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen
Artikel 35 (aufgehoben)
Artikel 36 Berufsgeheimnisse und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Regelungsorganen der Mitgliedstaaten
Artikel 36a Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Kapitel IX
Bestellung und Abberufung
Artikel 37 Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
Artikel 38 Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
Kapitel X
Prüfungsausschuss
Artikel 39 Prüfungsausschuss
Artikel 40 - aufgehoben
Artikel 41 - aufgehoben
Artikel 42 - aufgehoben
Artikel 43 - aufgehoben
Kapitel XI
Internationale Aspekte
Artikel 44 Zulassung von Prüfern aus Drittländern
Artikel 45 Registrierung und Aufsicht von Prüfern und Prüfungsunternehmen aus Drittländern
Artikel 46 Ausnahmen bei Gleichwertigkeit
Artikel 47 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in Drittländern
Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 48a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 50 Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG
Artikel 51 Übergangsbestimmung
Artikel 52 Mindestharmonisierung
Artikel 53 Umsetzung
Artikel 54 Inkrafttreten