Regelwerk, EU 2006

RL 2006/43/EG
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zulassung, kontinuierliche Fortbildung und gegenseitige Anerkennung

Artikel 3 Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften

Artikel 3a Anerkennung von Prüfungsgesellschaften

Artikel 4 Guter Leumund

Artikel 5 Entzug der Zulassung

Artikel 6 Ausbildung

Artikel 7 Prüfung der beruflichen Eignung

Artikel 8 Theoretische Prüfung

Artikel 9 Ausnahmen

Artikel 10 Praktische Ausbildung

Artikel 11 Zulassung aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung

Artikel 12 Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung

Artikel 13 Kontinuierliche Fortbildung

Artikel 14 Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten

Artikel 14a Vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen

Kapitel III
Registrierung

Artikel 15 Öffentliches Register

Artikel 16 Registrierung von Abschlussprüfern

Artikel 17 Registrierung von Prüfungsgesellschaften

Artikel 18 Aktualisierung des Registers

Artikel 19 Verantwortlichkeit für die Registrierungsangaben

Artikel 20 Sprache

Artikel 20a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal

Kapitel IV
Berufsgrundsätze, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis

Artikel 21 Berufsgrundsätze und kritische Grundhaltung

Artikel 22 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Artikel 22a Einstellung von früheren Abschlussprüfern oder Mitarbeitern von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften bei geprüften Unternehmen

Artikel 22b Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die Unabhängigkeit

Artikel 23 Verschwiegenheitspflicht und Berufsgeheimnis

Artikel 24 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Abschlussprüfern, die für eine Prüfungsgesellschaft eine Abschlussprüfung durchführen

Artikel 24a Interne Organisation von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften

Artikel 24b Arbeitsorganisation

Artikel 25 Prüfungs- und Bestätigungshonorare

Artikel 25a Umfang der Abschlussprüfung

Artikel 25b Berufsgrundsätze, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis bei der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Artikel 25c Nichtprüfungsleistungen, die verboten sind, wenn der Abschlussprüfer bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt

Artikel 25d Unregelmäßigkeiten

Kapitel V
Prüfungsstandards und Bestätigungsvermerk

Artikel 26 Prüfungsstandards

Artikel 26a Standards für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Artikel 27 Abschlussprüfungen von konsolidierten Abschlüssen

Artikel 27a Bestätigung der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung

Artikel 28 Bestätigungsvermerk

Artikel 28a Prüfungsvermerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kapitel VI
Qualitätssicherung

Artikel 29 Qualitätssicherungssysteme

Kapitel VII
Untersuchungen und Sanktionen

Artikel 30 Untersuchungen und Sanktionen

Artikel 30a Sanktionsbefugnisse

Artikel 30b Wirksame Anwendung von Sanktionen

Artikel 30c Bekanntmachung von Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 30d Rechtsmittel

Artikel 30e Meldung von Verstößen

Artikel 30f Informationsaustausch

Kapitel VIII
Öffentliche Aufsicht und gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen

Artikel 32 Grundsätze der öffentlichen Aufsicht

Artikel 33 Zusammenarbeit zwischen den für die öffentliche Aufsicht zuständigen Stellen auf Gemeinschaftsebene

Artikel 34 Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen

Artikel 35 (aufgehoben)

Artikel 36 Berufsgeheimnisse und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Regelungsorganen der Mitgliedstaaten

Artikel 36a Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kapitel IX
Bestellung und Abberufung

Artikel 37 Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften

Artikel 38 Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften

Kapitel X
Prüfungsausschuss

Artikel 39 Prüfungsausschuss

Artikel 40 - aufgehoben

Artikel 41 - aufgehoben

Artikel 42 - aufgehoben

Artikel 43 - aufgehoben

Kapitel XI
Internationale Aspekte

Artikel 44 Zulassung von Prüfern aus Drittländern

Artikel 45 Registrierung und Aufsicht von Prüfern und Prüfungsunternehmen aus Drittländern

Artikel 46 Ausnahmen bei Gleichwertigkeit

Artikel 47 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in Drittländern

Kapitel XII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 48 Ausschussverfahren

Artikel 48a Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 50 Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG

Artikel 51 Übergangsbestimmung

Artikel 52 Mindestharmonisierung

Artikel 53 Umsetzung

Artikel 54 Inkrafttreten

Artikel 55