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Regelwerk

Entscheidung 2007/558/EG der Kommission vom 2. August 2007 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3655)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 212 vom 14.08.2007 S. 18)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in Drittländern 2 dürfen die Mitgliedstaaten nur Embryonen aus Drittländern einführen, wenn sie von in den Listen derselben Entscheidung aufgeführten Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten entnommen, aufbereitet und gelagert worden sind.

(2) Die Vereinigten Staaten von Amerika haben darum ersucht, dass die Einträge für dieses Land in den genannten Listen hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten geändert werden.

(3) Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Garantien gegeben, dass die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 89/556/EWG erfüllt sind, und die betreffenden Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten sind von den Veterinärdiensten dieses Landes für Ausfuhren in die Gemeinschaft amtlich zugelassen worden.

(4) Die Entscheidung 92/452/EWG sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Oktober 2007.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 2. August 2007


1) ABl. Nr. L 302 vom 19.10.1989 S. 1. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2006/60/EG der Kommission (ABl. Nr. L 31 vom 03.02.2006 S. 24).
2) ABl. Nr. L 250 vom 29.08.1992 S. 40. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2007/422/EG (ABl. Nr. L 157 vom 19.06.2007 S. 19).

.

  Anhang

Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird wie folgt geändert:

1. Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 91WI057 E631 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:

"US   92WI057 E631   VRS INC
3559 Pioneer Road
Verona, WI 53593
Dr. Robert Rowe"

2. Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 04WI109 E1257 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:

"US   04WI109 E1257   Beck Embryo Transfer, LLC
S 448 Nilsestuen Road
Cashton, WI 54619
Dr. Brent Beck"

3. Die folgenden Zeilen für die Vereinigten Staaten von Amerika werden eingefügt:

"US   07NC132 E705   Castalia Cattle Company
960 Collins Mill Road
Castalia, NC 27816
Dr. Samuel P. Galphin"
"US   07WI133 E803   Roberts Veterinary Service
108 W Main Street
Roberts, WI 54023
Dr. Marvin J. Johnson"



ENDE

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