VO (EG) 300/2008
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Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Gemeinsame Grundstandards
Artikel 5 Sicherheitskosten
Artikel 6 Anwendung strengerer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 7 Von Drittländern verlangte Sicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Kooperation mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
Artikel 9 Zuständige Behörde
Artikel 10 Nationales Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt
Artikel 11 Nationales Qualitätskontrollprogramm
Artikel 12 Programm für die Flughafensicherheit
Artikel 13 Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen
Artikel 14 Sicherheitsprogramm für Stellen
Artikel 15 Kommissionsinspektionen
Artikel 16 jährlicher Bericht
Artikel 17 Beratergruppe der Beteiligten
Artikel 18 Verbreitung von Informationen
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern
Artikel 21 Sanktionen
Artikel 22 Bericht der Kommission über die Finanzierung
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang I Gemeinsame Grundstandards für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmässigen Eingriffen
(Artikel 4)
1. Flughafensicherheit
1.1 Anforderungen an die Flughafenplanung
1.2 Zugangskontrolle
1.4 Überprüfimg von Fahrzeugen
1.5 Überwachung, Streifen und andere physische Kontrollen
2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen
3. Sicherheit der Luftfahrzeuge
4. Fluggäste und Handgepäck
4.1 Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck
4.2 Schutz von Fluggästen und Handgepäck
4.3 Potenziell gefährliche Fluggäste
5. Aufgegebenes Gepäck
5.1 Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks
5.2 Schutz des aufgegebenen Gepäcks
5.3 Zuordnung von aufgegebenem Gepäck
6. Fracht und Post
6.1 Sicherheitskontrollen für Fracht und Post
6.2 Schutz der Fracht und der Postsendungen
7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen
8. Bordvorräte
9. Flughafenlieferungen
10. Sicherheitsmassnahmen Während des Flugs
11. Einstellung und Schulung von Personal
12. Sicherheitsausrüstung
Anhang II Gemeinsame Spezifikationen für die nationalen Qualitätskontrollprogramme für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt, die von allen Mitgliedstaaten durchzuführen sind
1. Begriffsbestimmungen
2. Befugnisse der zuständigen Behörde
3. Ziele und Inhalt des nationalen Qualitätskontrollprogramms
4. Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
5. Methodik
6. Sicherheitsaudits
7. Inspektionen
8. Tests
9. Erhebungen
10. Berichterstattung über Tätigkeiten zur Überwachung der Einhaltung
11. Einheitliche Klassifizierung der Einhaltung der Vorschriften
12. Behebung von Mängeln
13. Folgemaßnahmen bezüglich der Verifizierung von Behebungsmassnahmen
14. Verfügbarkeit von Auditoren
15. Qualifikationskriterien für Auditoren
16. Befugnisse der Auditoren
17. Bewährte Praktiken
18. Berichterstattung über Tätigkeiten zur Überwachung der Einhaltung gegenüber der Kommission
19. Meldung von Ereignissen, Störungen, unrechtmäßigen Eingriffen und diese vorbereitende Handlungen im Bereich der Luftsicherheit
Anlage I Elemente der Sätze unmittelbar zusammenhängender Sicherheitsmaßnahmen
Anlage II Harmonisiertes Klassifizierungssystem bezüglich der Einhaltung der Vorschriften
Anlage III Inhalt des Berichts an die Kommission
1. Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Ressourcen
2. Überwachung von Betriebsabläufen
3. Maßnahmen zur Mängelbehebung
4. Allgemeine Daten und Trends
5. Luftsicherheitslage auf Flughäfen
Anlage IV Muster für die Meldung von Informationen über sicherheitsrelevante Ereignisse und Störungen im Bereich der Luftsicherheit