UN-Regelung Nr. 17
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Antrag
4. Genehmigung
| 5. Vorschriften |
| 5.1. Allgemeine Vorschriften |
| 5.2. Allgemeine Vorschriften für alle Sitze von Fahrzeugen der Klasse M1 |
| 6. Prüfungen |
| 6.1. Allgemeine Vorschriften für alle Prüfungen |
| 6.2. Prüfung der Widerstandsfähigkeit der Rückenlehne und ihrer Einstelleinrichtungen |
| 6.3. Prüfung der Widerstandsfähigkeit der Sitzverankerung und der Einstell-, Verriegelungs- und Verstelleinrichtungen |
| 6.4. Funktionsprüfung der Kopfstützen |
| 6.5. Bestimmung der Höhe der Kopfstütze |
| 6.6. Bestimmung der Breite der Kopfstütze |
7. Übereinstimmung der Produktion
8. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion
9. Änderungen des Fahrzeugtyps und Erweiterung der Genehmigung hinsichtlich der sitze, ihrer Verankerungen und/oder ihrer Kopfstützen
10. Endgültige Einstellung der Produktion
11. Gebrauchsanweisungen
12. Namen und Anschriften der technischen Dienste [Prüfstellen], die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Behörden
13. Übergangsbestimmungen
Anhang 1 Mitteilung
| Anhang 2 Muster des Genehmigungszeichens |
| Muster A |
| Muster B |
| Muster C |
| Muster D |
| Anhang 3 Verfahren zur Bestimmung des "H"-Punktes und des tatsächlichen Rumpfwinkels bei Sitzplätzen in Kraftfahrzeugen [ Motorfahrzeugen] |
| 1. Zweck |
| 2. Begriffsbestimmungen |
| 3. Vorschriften |
| 3.1. Angabe von Daten |
| 3.2. Abweichung zwischen den gemessenen Daten und den Konstruktionsangaben |
| 4. Verfahren zur Bestimmung des H-Punktes und des tatsächlichen Rumpfwinkels |
| Anlage 1 Beschreibung der Dreidimensionalen H-Punkt-Maschine |
| 1. Rücken- und Sitzschalen |
| 2. Körper und Beinelemente |
| Abbildung 1 Bezeichnung der Bauteile der 3DH-Einrichtung |
| Abbildung 2: Abmessungen der Bauteile der 3DH-Einrichtung und Lastverteilung |
| Anlage 2 Dreidimensionales Bezugssystem |
| Abbildung Dreidimensionales Bezugssystem |
| Anlage 3 Bezugsdaten für die Sitzplätze |
| 1. Kodierung der Bezugsdaten |
| 2. Beschreibung der Messstellung des Fahrzeugs |
| 2.1. Koordinaten der Markierungszeichen |
| 3. Verzeichnis der Bezugsdaten |
| Anhang 4 Bestimmung der Höhe und Breite der Kopfstütze |
| Abbildung 1 |
| Abbildung 2 |
| Anhang 5 Bezugslinien und Messungen während der Prüfungen |
| Anhang 6 Verfahren zur Bestimmung der Energieaufnahme |
| 1. Aufbau, Prüfgerät, Geräte zur Aufzeichnung der Messwerte und verfahren |
| 1.1. Aufbau |
| 1.2. Prüfgerät |
| 1.3. Geräte zur Aufzeichnung der Messwerte |
| 1.4. Prüfverfahren |
| 2. Ergebnisse |
| 3. Gleichwertige Prüfverfahren (siehe 6.9 dieser Regelung). |
| Anhang 7 Verfahren zur Prüfung der Widerstandsfähigkeit von Sitzverankerungen und ihren Einstell-, Verriegelungs- und Verstelleinrichtungen |
| 1. Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Trägheitskräften |
| 2. Aufprallprüfung des gesamten Fahrzeugs gegen ein starres Hindernis |
| Anhang 8 Bestimmung der Abmessung "a" von Kopfstützendurchbrüchen |
| Abbildung 1: Beispiel für waagerechte Durchbrüche |
| Abbildung 2: Beispiel für senkrechte Durchbrüche |
| Anhang 9 Prüfverfahren für Vorrichtungen, die die Insassen vor einer Verschiebung von Gepäckstücken schützen sollen |
| 1. Prüfkörper |
| 2. Vorbereitung der prüfung |
| 2.1. Prüfung der Sitzlehnen (siehe Abbildung 1) |
| Abbildung 1: Lage der Prüfkörper vor der Prüfung der Sitzlehnen der Rücksitze |
| 2.2. Prüfung der Trennvorrichtungen |
| Abbildung 2: Prüfung einer Trennvorrichtung über der Rückenlehne |
| 3. Dynamische Prüfung von Sitzlehnen und Trennvorrichtungen, die als Gepäcksicherungssysteme dienen. |
| Anlage Verlauf der Verzögerung oder der Beschleunigung des Prüfwagens in Abhängigkeit von der Zeit |