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Regelwerk, EU 2011, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden

(ABl. Nr. L 90 vom 06.04.2011 S. 8;
VO (EU) 666/2013 - ABl. Nr. L 192 vom 13.07.2013 S. 24 Inkrafttreten;
VO (EU) 2016/2282 - ABl. Nr. L 346 vom 20.12.2016 S. 51 Inkrafttreten)



Normenübersicht

Hinweis: Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2009/125/EG legt die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") energieverbrauchsrelevanter Produkte fest, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, eine erhebliche Umweltauswirkung und ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen ihrer Umweltauswirkung ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen.

(2) Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG erlässt die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 2 festgelegten Kriterien und nach Anhörung des Konsultationsforums gegebenenfalls Durchführungsmaßnahmen für Produkte, in denen elektrische Antriebssysteme zum Einsatz kommen.

(3) Durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetriebene Ventilatoren sind ein wichtiger Bestandteil verschiedener Geräte zur Förderung von Gasen. Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Elektromotoren wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren 2 festgelegt, wobei auch Elektromotoren mit Drehzahlregelung erfasst wurden. Sie gelten auch für Motoren, die Teil eines Motorgebläses sind. Allerdings werden viele der von dieser Verordnung erfassten Ventilatoren in Verbindung mit Motoren verwendet, die nicht von der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 erfasst werden.

(4) Der Gesamtstromverbrauch der durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetriebenen Ventilatoren beläuft sich auf 344 TWh jährlich und wird bis 2020 auf 560 TWh ansteigen, wenn die derzeit in der EU bestehenden Markttrends anhalten. Das Potenzial für kosteneffiziente konstruktive Verbesserungen liegt bei ca. 34 TWh jährlich im Jahr 2020; das entspricht CO2 -Emissionen im Umfang von 16 Mio. t. Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW sind daher ein Produkt, für das Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden sollten.

(5) Viele Ventilatoren sind in andere Erzeugnisse eingebaut und werden nicht im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie 2009/125/EG und der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 3 gesondert in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen. Damit der größtmögliche Teil des Energieeinsparpotenzials kosteneffizient realisiert werden kann und die Durchführung des Rechtsakts erleichtert wird, sollten in andere Erzeugnisse eingebaute Ventilatoren mit einer Leistung zwischen 125 W und 500 kW ebenfalls den Bestimmungen dieser Verordnung unterliegen.

(6) Viele Ventilatoren sind Teil von in Gebäude eingebauten Lüftungssystemen. Die nationalen Rechtsvorschriften auf der Grundlage der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Energieeffizienz von Gebäuden 4 können unter Verwendung der in dieser Verordnung in Bezug auf die Ventilatoreffizienz festgelegten Berechnungs- und Messverfahren neue, strengere Anforderungen an die Energieeffizienz dieser Lüftungssysteme festlegen.

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