Regelwerk, EU 2011

VO (EU) 1169/2011
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Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze der Information über Lebensmittel

Artikel 3 Allgemeine Ziele

Artikel 4 Grundsätze für verpflichtende Informationen über Lebensmittel

Artikel 5 Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Kapitel III
Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer

Artikel 6 Grundlegende Anforderung

Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis

Artikel 8 Verantwortlichkeiten

Kapitel IV
Verpflichtende Informationen über Lebensmittel

Abschnitt 1
Inhalt und Darstellungsform

Artikel 9 Verzeichnis der verpflichtenden Angaben

Artikel 10 Weitere verpflichtende Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln

Artikel 11 Maße und Gewichte

Artikel 12 Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel

Artikel 13 Darstellungsform der verpflichtenden Angaben

Artikel 14 Fernabsatz

Artikel 15 Sprachliche Anforderungen

Artikel 16 Ausnahmen von dem Erfordernis bestimmter verpflichtender Angaben

Abschnitt 2
Detaillierte Bestimmungen für verpflichtende Angaben

Artikel 17 Bezeichnung des Lebensmittels

Artikel 18 Zutatenverzeichnis

Artikel 19 Ausnahme vom Erfordernis eines Zutatenverzeichnisses

Artikel 20 Ausnahme vom Erfordernis der Angabe von Bestandteilen von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis

Artikel 21 Kennzeichnung bestimmter Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Artikel 22 Quantitative Angabe der Zutaten

Artikel 23 Nettofüllmenge

Artikel 24 Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens

Artikel 25 Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen

Artikel 26 Ursprungsland oder Herkunftsort

Artikel 27 Gebrauchsanweisung

Artikel 28 Alkoholgehalt

Abschnitt 3
NäIrwertdeklaration

Artikel 29 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 30 Inhalt

Artikel 31 Berechnung

Artikel 32 Angabe je 100 g oder je 100 ml

Artikel 33 Angabe je Portion oder je Verzehreinheit

Artikel 34 Darstellungsform

Artikel 35 Weitere Formen der Angabe und der Darstellung

Kapitel V
Freiwillige Informationen über Lebensmittel

Artikel 36 Geltende Anforderungen

Artikel 37 Darstellungsform

Kapitel VI
Einzelstaatliche Vorschriften

Artikel 38 Einzelstaatliche Vorschriften

Artikel 39 Einzelstaatliche Vorschriftenüberzusätzliche verpflichtende Angaben

Artikel 40 Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 41 Alkoholische Getränke

Artikel 42 Angabe der Nettofüllmenge

Artikel 43 Freiwillige Angabe von Referenzmengen für spezifische Bevölkerungsgruppen

Artikel 44 Einzelstaatliche Vorschriften für nicht vorverpackte Lebensmittel

Artikel 45 Mitteilungsverfahren

Kapitel VII
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 46 Änderungen der Anhänge

Artikel 47 Übergangszeitraum für und Beginn der Anwendung von Durchführungsmaßnahmen oder delegierten Rechtsakten

Artikel 48 Ausschuss

Artikel 49Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

Artikel 50 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006

Artikel 51 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 52 Dringlichkeitsverfahren

Artikel 53 Aufhebung

Artikel 54 Übergangsmaßnahmen

Artikel 55 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4

Anhang II Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen

Anhang III Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss

Anhang IV Definition der X-Höhe

Anhang V Lebensmittel, die von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen sind

Anhang VI Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben

Teil A - Verpflichtende Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung des Lebensmittels

Teil B - Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung "Hackfleisch/Faschiertes"

Teil C - Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung von Wursthüllen

Anhang VII Angabe und Bezeichnung von Zutaten

Teil A - Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

Teil B - Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezielle Bezeichnung durch die Bezeichnung einer Klasse ersetzt werden kann

Teil C - Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer speziellen Bezeichnung oder der E-Nummer

Teil D - Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis

Teil E - Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten

Anhang VIII Mengenmässige Angabe der Zutaten

Anhang IX Angabe der Nettofüllmenge

Anhang X Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum und Datum des Einfrierens

Anhang XI Sorten von Fleisch, für die die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts Verpflichtend ist

Anhang XII Alkoholgehalt

Anhang XIII Referenzmengen

Teil A - Referenzmengen für die tägliche Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)

Teil B - Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)

Anhang XIV Umrechnungsfaktoren

Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie

Anhang XV Abfassung und Darstellung der Nährwertdeklaration