Regelwerk, EU 2012

Beschl. 2012/138/EU
- Inhalt =>

Artikel 1 Definitionen

Artikel 2 Einfuhr der spezifizierten Pflanzen mit Ursprung in Drittländern außer China

Artikel 3 Einfuhr der spezifizierten Pflanzen mit Ursprung in China

Artikel 4 Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union

Artikel 5 Erhebungen und Meldung des spezifizierten Organismus

Artikel 6 Abgegrenzte Gebiete

Artikel 7 Berichterstattung

Artikel 8 Einhaltung der Vorschriften

Artikel 9 Aufhebung

Artikel 10 Überprüfung

Artikel 11 Adressaten

Anhang I

1. Spezifische Einfuhrvorschriften

A. Einfuhren mit Ursprung in Drittländern außer China

B. Einfuhren mit Ursprung in China

2. Bedingungen für die Verbringung

Anhang II Einrichtung abgegrenzter Gebiete und Massnahmen gemäss Artikel 6

1. Einrichtung abgegrenzter Gebiete

2. Bedingungen, unter denen kein abgegrenztes Gebiet eingerichtet werden muss

3.