Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Beschluss 2012/421/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

(ABl. Nr. L 196 vom 24.07.2012 S. 61)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ("EU-Strategie") angenommen, in deren Kapitel III eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen aufgeführt ist.

(2) Die Union setzt diese Strategie aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen zur Verstärkung, Umsetzung und Universalität des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ).

(3) Der Rat hat am 27. Februar 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/184/GASP 1 zur Unterstützung des BWÜ im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die am 26. August 2007 endete. Seit der Annahme der Gemeinsamen Aktion 2006/184/GASP sind sieben weitere Staaten dem BWÜ als Vertragsparteien beigetreten.

(4) Am 20. März 2006 hat der Rat einen Aktionsplan zur Bekämpfung von biologischen Waffen und Toxinwaffen angenommen, der die Gemeinsame Aktion 2006/184/GASP zur Unterstützung des BWÜ 2 ergänzt. Der Aktionsplan sieht einen effizienten Einsatz vertrauensbildender Maßnahmen (VBM) und des vom Generalsekretär der Vereinten Nationen angewandten Verfahrens zur Untersuchung des vermuteten Einsatzes von biologischen Waffen vor.

(5) Der Rat hat am 10. November 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/858/GASP 3 zur Unterstützung des BWÜ im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen. Seit der Annahme dieser Gemeinsamen Aktion 2008/858/GASP sind drei weitere Staaten dem BWÜ beigetreten und mehrere Staaten haben Unterstützung von Experten der Union in Anspruch genommen.

(6) Auf der Sechsten Konferenz zur Überprüfung des BWÜ wurde beschlossen, innerhalb der Genfer Unterabteilung des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) eine Gruppe für die Unterstützung der Durchführung (ISU) mit einem fünfjährigen Mandat (2007- 2011) einzusetzen, die administrative Unterstützung für die auf der Sechsten Überprüfungskonferenz vereinbarten Tagungen leisten und die umfassende Umsetzung des BWÜ und dessen Universalität sowie den Austausch über vertrauensbildende Maßnahmen fördern sollte.

(7) Der Rat hat am 18. Juli 2011 den Beschluss 2011/429/GASP 4 zum Standpunkt der Europäischen Union zur Siebten Konferenz zur Überprüfung des BWÜ angenommen.

(8) Auf der Siebten Konferenz zur Überprüfung des BWÜ wurde beschlossen, das Mandat der Gruppe für die Unterstützung der Durchführung um weitere fünf Jahre (2012-2016) zu verlängern und ihren Aufgabenbereich um die Durchführung des Beschlusses über die Errichtung und Verwaltung der Datenbank für Hilfeersuchen und Hilfsangebote, um die Erleichterung des damit verbundenen Informationsaustauschs unter den Vertragsstaaten sowie gegebenenfalls um die Unterstützung der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der Siebten Überprüfungskonferenz zu erweitern.

(9) Die Kommission sollte mit der Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Verwendung des finanziellen Beitrags der Union beauftragt werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Zur sofortigen praktischen Anwendung einiger Punkte der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die Europäische Union das BWÜ mit folgenden Zielen:

(2) Die Projekte, die Maßnahmen der EU-Strategie entsprechen, haben Folgendes zum Ziel:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion