umwelt-online: Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (2)

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Liste der unter Artikel 25 Buchstabe a fallenden Wirkstoffe Anhang I 19 19a 19b 19c 19d 19e 19f 21


EG-Nummer Name/Gruppe Einschränkung Bemerkung
Kategorie 1 - Stoffe, die als Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen sind
200-018-0 Milchsäure Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidprodukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/45/EG oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG erforderlich ist. E 270
204-823-8 Natriumacetat Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidprodukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/45/EG oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG erforderlich ist. E 262
208-534-8 Natriumbenzoat Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidprodukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/45/EG oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG erforderlich ist. E 211
201-766-0 (+) -Weinsäure Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidprodukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/45/EG oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG erforderlich ist. E 334
200-580-7 Essigsäure Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidprodukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/45/EG oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG erforderlich ist. E 260
201-176-3 Propionsäure Die Konzentration ist zu begrenzen, damit nicht für jedes Biozidprodukt eine Einstufung entweder nach der Richtlinie 1999/455/EG oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG erforderlich ist. E 280
Kategorie 2 - In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführte Stoffe
200-066-2 Ascorbinsäure
232-278-6 Leinsamenöl
Kategorie 3 - Schwache Säuren
Kategorie 4 - Traditionell verwendete Stoffe natürlichen Ursprungs
Natürliches Öl Lavendelöl CAS-Nr. CAS 8000-28-0
Natürliches Öl Pfefferminzöl CAS- Nr. CAS 8006-90-4
nicht verfügbar

Stand: VO (EU) 2019/1819

Essig 1 ausgenommen Essig, bei dem es sich nicht um ein Lebensmittel handelt, und ausgenommen Essig, der mehr als 10 % Essigsäure enthält (unabhängig davon, ob es sich um ein Lebensmittel handelt) CAS-Nr. 8028-52-2
nicht verfügbar

Stand: VO (EU) 2019/1820

Saccharomyces cerevisiae
(Hefe) 2
AusgenommenSaccharomyces cerevisiae, bei der es sich nicht um ein Lebens- oder Futtermittel handelt CAS-Nr. 68876-77-7
nicht verfügbar

Stand: VO (EU) 2019/1821

Eipulver 3 ausgenommen Eipulver, bei dem es sich nicht um ein Lebens- oder Futtermittel handelt
nicht verfügbar

Stand: VO (EU) 2019/1822

Honig 4 ausgenommen Honig, bei dem es sich nicht um ein Lebens- oder Futtermittel handelt CAS-Nr. 8028-66-8
200-333-3

Stand: VO (EU) 2019/1823

D-Fructose 5 ausgenommen D-Fructose, bei der es sich nicht um ein Lebens- oder Futtermittel handelt CAS-Nr. 57-48-7
nicht verfügbar

Stand: VO (EU) 2019/1824

Käse 6 ausgenommen Käse, bei dem es sich nicht um ein Lebens- oder Futtermittel handelt
nicht verfügbar

Stand: VO (EU) 2019/1825

Apfelsaftkonzentrat 7 ausgenommen Apfelsaftkonzentrat, das nicht unter die Definition in Anhang I Abschnitt I Nummer 2 der Richtlinie 2001/112/EG des Rates 8 fällt
Kategorie 5 - Pheromone
222-226-0 Oct-1-en-3-ol
Gemisch Pheromon der Kleidermotte

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