Regelwerk, EU 2013

VO (EU) 167/2013
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Fahrzeugklassen

Kapitel II
Allgemeine Pflichten

Artikel 5 Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 6 Pflichten der Genehmigungsbehörden

Artikel 7 Marktüberwachungsmaßnahmen

Artikel 8 Pflichten der Hersteller

Artikel 9 Pflichten der Hersteller hinsichtlich der Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 10 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers für die Marktüberwachung

Artikel 11 Pflichten der Einführer

Artikel 12 Pflichten der Einführer in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 13 Pflichten der Händler

Artikel 14 Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 15 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Materielle Anforderungen

Artikel 17 Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen

Artikel 18 Anforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz

Artikel 19 Anforderungen für die Umweltverträglichkeit

Kapitel IV
EU-Typgenehmigungsverfahren

Artikel 20 Verfahren für die EU-Typgenehmigung

Artikel 21 Antrag auf Typgenehmigung

Artikel 22 Beschreibungsmappe

Artikel 23 Besondere Anforderungen für die Informationen, die für den Antrag auf Typgenehmigung gemäß den verschiedenen Verfahren beizubringen sind

Kapitel V
Durchführung der EU-Typgenehmigungsverfahren

Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25 Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 26 Besondere Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 27 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen

Artikel 28 Übereinstimmung der Produktion

Kapitel VI
Änderung von EU-Typgenehmigungen

Artikel 29 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen

Artikel 31 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen

Kapitel VII
Gültigkeit einer EU-Typgenehmigung

Artikel 32 Erlöschen der Gültigkeit

Kapitel VIII
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnungen

Artikel 33 Übereinstimmungsbescheinigung

Artikel 34 Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten

Kapitel IX
Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte

Artikel 35 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte

Artikel 36 Anschließende Anpassung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Kapitel X
Kleinserienfahrzeuge

Artikel 37 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung

Kapitel XI
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme

Artikel 38 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen

Artikel 39 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie

Artikel 40 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Kapitel XII
Schutzklauseln

Artikel 41 Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, mit denen ein erhebliches Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 42 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 43 Übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die ein erhebliches Risiko darstellen

Artikel 44 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 45 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Artikel 46 Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - weitere Anforderungen

Artikel 47 Rückruf von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten

Artikel 48 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Kapitel XIII
Internationale Regelungen

Artikel 49 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-ECE-Regelungen

Artikel 50 Anerkennung der OECD-Prüfberichte für die Zwecke der EU-Typgenehmigung

Kapitel XIV
Technische Informationen

Artikel 51 Für Nutzer bestimmte Informationen

Artikel 52 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen

Kapitel XV
Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 53 Pflichten der Hersteller

Artikel 54 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern

Artikel 55 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 56 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen

Kapitel XVI
Benennung und Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 57 Anforderungen für Technische Dienste

Artikel 58 Zweigunternehmen von Technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 59 Benennung von Technischen Diensten

Artikel 60 Akkreditierte interne Technische Dienste des Herstellers

Artikel 61 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung Technischer Dienste

Artikel 62 Bewertung der Fähigkeiten Technischer Dienste

Artikel 63 Notifizierungsverfahren

Artikel 64 Änderungen der Benennungen

Artikel 65 Anfechtung der Kompetenz von Technischen Diensten

Artikel 66 Verpflichtungen der Technischen Dienste in Bezug auf ihre Tätigkeit

Artikel 67 Informationspflichten der Technischen Dienste

Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Artikel 68 Durchführungsrechtsakte

Artikel 69 Ausschussverfahren

Artikel 70 Änderung der Anhänge

Artikel 71 Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel XVIII
Schlussbestimmungen

Artikel 72 Sanktionen

Artikel 73 Übergangsbestimmungen

Artikel 74 Bericht

Artikel 75 Überprüfung

Artikel 76 Aufhebung

Artikel 77 Änderung der Richtlinie 2006/42/EG

Artikel 78 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Aufstellung der für die Typgenehmigung von Fahrzeugen geltenden Anforderungen

Anhang II Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien

Anhang III