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Regelwerk, EU 2013, Energienutzung - Bund

Beschluss 2013/442/EU der Kommission vom 21. August 2013 zur Erstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2014

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 224 vom 22.08.2013 S. 14)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 1 und die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 2, insbesondere auf deren Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

KONTEXT

(1) Der Europäische Rat vom 4. Februar 2011 hat 2014 als Zieljahr für die Vollendung des Strom- und Gasbinnenmarkts festgelegt. Das Dritte Energiepaket ist ein wichtiges Element bei der Hinarbeit auf dieses Ziel. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, damit Strom und Gas ungehindert durch ganz Europa fließen können. Die Netzkodizes und Leitlinien, die das Dritte Paket vorsieht, werden die einschlägigen Regeln für diese weitere Entwicklung vorgeben.

(2) Als ersten Schritt zu verbindlichen europäischen Netzkodizes hat die Kommission im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 ("Stromverordnung") und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 ("Gasverordnung") eine jährliche Prioritätenliste mit einer Angabe der Bereiche aufzustellen, die in die Ausarbeitung von Netzkodizes einzubeziehen sind. Bei der Festlegung der Prioritäten hat die Kommission die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ("ACER"), den jeweiligen Europäischen Verbund der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber ("ENTSO") und andere beteiligte Akteure zu konsultieren. Im vorliegenden Beschluss werden die Prioritäten festgelegt, die die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation beschlossen hat.

(3) Für die Planung der Ressourcen ist es wichtig, jährlich die Hauptbereiche für die Ausarbeitung der Netzkodizes und Leitlinien anzugeben. Sobald ein Bereich zum ersten Mal als wichtig eingestuft wird, sind Vorarbeiten einzuleiten, bei denen ermittelt wird, in welchem Umfang eine Harmonisierung erforderlich ist. Die Arbeiten in Hauptbereichen, in denen mit der Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien bereits begonnen wurde, werden fortgesetzt und abgeschlossen.

ÖFFENTLICHE KONSULTATION

(4) Die nach Artikel 6 Absatz 1 der Strom- und der Erdgasverordnung vorgeschriebene öffentliche Konsultation fand vom 2. April bis zum 13. Mai 2013 statt. Die Kommission erhielt 22 Antworten 3.

(5) Die wesentlichen allgemeinen Kommentare, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren folgende:

  1. Eine eindeutige Botschaft der öffentlichen Anhörung war, dass die Beteiligten den fokussierten Ansatz der Kommission unterstützten, den zur Bereitstellung von Schlüsselelementen für die Vollendung des Energiebinnenmarkts notwendigen Arbeiten Priorität zu geben. Nach Auffassung der Beteiligten hat die Kommission in ihrer Konsultation die wichtigsten Aufgaben dargelegt, die zur weiteren Integration des Energiebinnenmarkts zu erfüllen sind, und sollten keine weiteren Aufgaben in die jährlichen Prioritätenlisten für 2014 aufgenommen werden.
  2. Mehrere Beteiligte betonten die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der bereits angenommenen Netzkodizes, wobei einige sich für eine aktivere Rolle der Kommission und der ACER bei der Gewährleistung einer kohärenten Umsetzung aussprachen. Außerdem wollen die Beteiligten Klarheit über künftige Änderungen bereits erlassener Netzkodizes und über den dazugehörigen strukturellen Rahmen haben. Ein Beteiligter erklärte, eine Gesamtliste mit Begriffsbestimmungen, die für alle Netzkodizes gelten, sei dringend erforderlich.
  3. Mehrere Beteiligte betonten die Wichtigkeit eines transparenten, effizienten und kohärenten Prozesses, der eine frühe und enge Einbeziehung der Beteiligten gewährleistet. Es wurde auch erwähnt, dass die notwendigen Zeitfenster für die Ausarbeitung robuster Netzkodizes mit ausreichender Zeit für die Konsultation der beteiligten Akteure zur Verfügung stehen müssen. In diesem Zusammenhang forderten mehrere Beteiligte, dass zusammen mit den Vorschlagsentwürfen für die Rahmenleitlinien und Netzkodizes die jeweiligen Folgenabschätzungen, zu denen die Beteiligten angehört wurden, vorgelegt werden sollten.

(6) Die wesentlichen Kommentare bezüglich der jährlichen Prioritätenliste für Regeln zu Stromnetzen für 2014, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren folgende:

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