VO (EU) 608/2013
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Anträge
Abschnitt 1
Antragstellung
Artikel 3 Berechtigung zur Antragstellung
Artikel 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformblatt
Abschnitt 2
Entscheidungen über Anträge
Artikel 7 Bearbeitung unvollständiger Anträge
Artikel 8 Gebühren
Artikel 9 Mitteilung von Entscheidungen über die Stattgabe oder die Ablehnung von Anträgen
Artikel 10 Entscheidungen über Anträge
Artikel 11 Zeitraum für das Tätigwerden der Zollbehörden
Artikel 12 Verlängerung des Zeitraums für das Tätigwerden der Zollbehörden
Artikel 13 Änderung der Entscheidung hinsichtlich der Rechte geistigen Eigentums
Artikel 14 Mitteilungspflichten der zuständigen Zolldienststelle
Artikel 15 Mitteilungspflichten des Inhabers der Entscheidung
Artikel 16 Nichterfüllung der Pflichten des Inhabers der Entscheidung
Kapitel III
Tätigwerden der Zollbehörden
Abschnitt 1
Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen
Artikel 17 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren nach Stattgabe eines Antrags
Artikel 18 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren vor Stattgabe eines Antrags
Artikel 19 Prüfung und Entnahme von Proben oder Mustern der Waren, deren Überlassung ausgesetzt ist oder die zurückgehalten werden
Artikel 20 Bedingungen für die Lagerung
Artikel 21 Zulässige Verwendung bestimmter Informationen durch den Inhaber der Entscheidung
Artikel 22 Austausch von Informationen und Daten zwischen den Zollbehörden
Artikel 23 Vernichtung von Waren und Einleitung von Verfahren
Artikel 24 Frühzeitige Überlassung der Waren
Artikel 25 Zur Vernichtung bestimmte Waren
Artikel 26 Verfahren für die Vernichtung von Waren in Kleinsendungen
Kapitel IV
Haftung, Kosten und Sanktionen
Artikel 27 Haftung der Zollbehörden
Artikel 28 Haftung des Inhabers der Entscheidung
Artikel 29 Kosten
Artikel 30 Sanktionen
Kapitel V
Informationsaustausch
Artikel 31 Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über Entscheidungen im Zusammenhang mit Anträgen und mit der Zurückhaltung von Waren
Artikel 32 Einrichtung einer zentralen Datenbank
Artikel 33 Datenschutzbestimmungen
Kapitel VI
Ausschuss, Befugnisübertragung und Schlussbestimmungen
Artikel 34 Ausschussverfahren
Artikel 35 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 36 Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 37 Berichterstattung
Artikel 38 Aufhebung
Artikel 39 Übergangsbestimmungen
Artikel 40 Inkrafttreten und Anwendung