Regelwerk, EU 2013

VO (EU) 608/2013
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anträge

Abschnitt 1
Antragstellung

Artikel 3 Berechtigung zur Antragstellung

Artikel 4 Rechte geistigen Eigentums, für die Unionsanträge gestellt werden können

Artikel 5 Antragstellung

Artikel 6 Antragsformblatt

Abschnitt 2
Entscheidungen über Anträge

Artikel 7 Bearbeitung unvollständiger Anträge

Artikel 8 Gebühren

Artikel 9 Mitteilung von Entscheidungen über die Stattgabe oder die Ablehnung von Anträgen

Artikel 10 Entscheidungen über Anträge

Artikel 11 Zeitraum für das Tätigwerden der Zollbehörden

Artikel 12 Verlängerung des Zeitraums für das Tätigwerden der Zollbehörden

Artikel 13 Änderung der Entscheidung hinsichtlich der Rechte geistigen Eigentums

Artikel 14 Mitteilungspflichten der zuständigen Zolldienststelle

Artikel 15 Mitteilungspflichten des Inhabers der Entscheidung

Artikel 16 Nichterfüllung der Pflichten des Inhabers der Entscheidung

Kapitel III
Tätigwerden der Zollbehörden

Abschnitt 1
Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen

Artikel 17 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren nach Stattgabe eines Antrags

Artikel 18 Aussetzung der Überlassung oder Zurückhaltung von Waren vor Stattgabe eines Antrags

Artikel 19 Prüfung und Entnahme von Proben oder Mustern der Waren, deren Überlassung ausgesetzt ist oder die zurückgehalten werden

Artikel 20 Bedingungen für die Lagerung

Artikel 21 Zulässige Verwendung bestimmter Informationen durch den Inhaber der Entscheidung

Artikel 22 Austausch von Informationen und Daten zwischen den Zollbehörden

Artikel 23 Vernichtung von Waren und Einleitung von Verfahren

Artikel 24 Frühzeitige Überlassung der Waren

Artikel 25 Zur Vernichtung bestimmte Waren

Artikel 26 Verfahren für die Vernichtung von Waren in Kleinsendungen

Kapitel IV
Haftung, Kosten und Sanktionen

Artikel 27 Haftung der Zollbehörden

Artikel 28 Haftung des Inhabers der Entscheidung

Artikel 29 Kosten

Artikel 30 Sanktionen

Kapitel V
Informationsaustausch

Artikel 31 Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über Entscheidungen im Zusammenhang mit Anträgen und mit der Zurückhaltung von Waren

Artikel 32 Einrichtung einer zentralen Datenbank

Artikel 33 Datenschutzbestimmungen

Kapitel VI
Ausschuss, Befugnisübertragung und Schlussbestimmungen

Artikel 34 Ausschussverfahren

Artikel 35 Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 36 Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 37 Berichterstattung

Artikel 38 Aufhebung

Artikel 39 Übergangsbestimmungen

Artikel 40 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang