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Regelwerk, EU 2013

Beschluss 2013/633/EU der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 292 vom 01.11.2013 S. 18)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,

nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Entscheidung 2007/742/EG der Kommission 2 läuft am 31. Dezember 2013 ab.

(2) Die Relevanz und Angemessenheit der derzeitigen, in der genannten Entscheidung festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen wurden einer Bewertung unterzogen. Angesichts des Stands des Überprüfungsprozesses für diese Entscheidung empfiehlt es sich, die darin vorgesehene Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen zu verlängern. Die Geltungsdauer der in der Entscheidung 2007/742/EG festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte bis 31. Dezember 2014 verlängert werden.

(3) Die Entscheidung 2007/742/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 4 der Entscheidung 2007/742/EG erhält folgende Fassung:

"Artikel 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe "Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen" sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis 31. Oktober 2014."

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 30. Oktober 2013

1) ABl. Nr. L 27 vom 30.01.2010 S. 1.

2) Entscheidung 2007/742/EG der Kommission vom 9. November 2007 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG- Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (ABl. Nr. L 301 vom 20.11.2007 S. 14).


ENDE

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