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Bund

Durchführungsbeschluss 2013/727/EU der Kommission vom 6. Dezember 2013 zur Festlegung eines Formats für die Mitteilungen über die Annahme und die wesentliche Änderung von Abfallbewirtschaftungsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8641)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 329 vom 10.12.2013 S. 44)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien 1, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre zuständigen Behörden einen oder mehrere Abfallbewirtschaftungspläne aufstellen, die das gesamte geografische Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats abdecken.

(2) Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten spätestens bis 12. Dezember 2013 Abfallvermeidungsprogramme in Einklang mit Artikel 29 der Richtlinie 2008/98/EG erstellen.

(3) Um die Übermittlung der einschlägigen Angaben zur Annahme und zu wesentlichen Änderungen solcher Pläne und Programme an die Kommission zu erleichtern, sollte das Format für die Informationsübermittlung festgelegt werden.

(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Angaben zur Annahme und zu wesentlichen Änderungen von Abfallbewirtschaftungsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen gemäß den Artikeln 28 und 29 der Richtlinie 2008/98/EG unter Verwendung der Formate in den Anhängen I und II dieses Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 6. Dezember 2013

1) ABl. Nr. L 312 vom 22.11.2008 S. 3.

.

Anhang I

Format für die Mitteilungen über die Annahme und über wesentliche Änderungen von Abfallbewirtschaftungsplänen

Name des Plans:

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Für die Annahme/Änderung des Plans zuständige Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten, soweit erforderlich):
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Elektronischer Link zu einer öffentlich zugänglichen Website für den Plan:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Für die Koordinierung der Angaben in diesem Formblatt zuständige Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten, soweit erforderlich):
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zutreffendes bitte ankreuzen:
[ ]  Annahme eines neuen Abfallbewirtschaftungsplans
[ ] Wesentliche Änderung eines Abfallbewirtschaftungsplans
(Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie zu jeder Frage die entsprechende(n) Seitennummer(n) des mitgeteilten Plans und/oder Referenzdokuments an.)
1. Allgemeine Angaben
1.1. Datum der Annahme/Änderung (Monat/Jahr):
1.2. Gilt der Plan für das gesamte Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats?
[ ] Ja
[ ] Nein
Falls nein, Angabe der Teile des Hoheitsgebiet, für die es nicht gilt, und Angabe von Gründen:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.3. Welchen Anwendungsbereich hat der Abfallbewirtschaftungsplan?
[ ] Alle Abfallströme
[ ] Feste Siedlungsabfälle
[ ] Gefährliche Abfälle
[ ] Spezifische Abfallströme. Bitte angeben:
Wenn der Plan nicht alle Abfallströme abdeckt, geben Sie bitte die weiteren einschlägigen Pläne an:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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