Regelwerk

Beschl. 2014/286/EU
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäische Referenznetzwerke

Artikel 3 Kriterien und Bedingungen für Netzwerke

Artikel 4 Mitgliedschaft in den Netzwerken

Kapitel III
Gesundheitsdienstleister

Artikel 5 Kriterien und Bedingungen für die Mitgliedschaft in einem Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 6

Anhang I Von den Netzwerken zu erfüllende Kriterien und Bedingungen

Anhang II Kriterien und Bedingungen für die Mitgliedschaft in einem Netzwerk

1. Allgemeine Kriterien und Bedingungen für alle Gesundheitsdienstleister, die Mitglied eines Netzwerkes werden möchten

2. Spezifische Kriterien und Bedingungen für die Gesundheitsdienstleister in Bezug auf das Fachgebiet, die Erkrankung oder das Gesundheitsproblem, auf das sich das Netzwerk konzentriert, dem sie sich anschließen möchten