Regelwerk, EU 2014

UN-Regelung Nr. 7
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Anwendungsbereich

1. Begriffsbestimmungen
2. Antrag auf Genehmigung
3. Aufschriften
4. Genehmigung
4.1. Allgemeines
4.2. Zusammensetzung des Genehmigungszeichens
4.3. Anordnung des Genehmigungszeichens
5. Allgemeine Vorschriften
6. Lichtstärke
7. Prüfverfahren
7.1. Alle photometrischen und kolorimetrischen Messungen sind wie folgt durchzuführen:
8. Farbe des ausgestrahlten Lichts
9. Übereinstimmung der Produktion
10. Massnahmen bei Abweichungen in der Produktion
11. Endgültige Einstellung der Produktion
12. Bemerkungen zu den Farben und besonderen Einrichtungen
13. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden
14. Übergangsbestimmungen
Anhang 1 Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Umrissleuchten und Bremsleuchten: Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung dieser leuchten
Anhang 2 Mitteilung
Anhang 3 Beispiele für die Anordnungen der Genehmigungszeichen
1. Begrenzungsleuchte
2. Schlussleuchte
3. Vordere Umrissleuchte
4. Hintere Umrissleuchte
5. Bremsleuchte
6. Einrichtung, bestehend aus Schlussleuchte und Bremsleuchte
7. Kennzeichnung von unabhängigen Leuchten
8. Vereinfachte Genehmigungszeichen für zusammengebaute, kombinierte oder ineinandergebaute Leuchten, wenn zwei oder mehr Leuchten Teil derselben Baugruppe sind
Beispiel A
Beispiel B
Beispiel C
Beispiel D
Beispiel E
Beispiel F
9. Mit einem Scheinwerfer ineinandergebaute Leuchte
10. Lichtquellenmodule
11. Voneinander abhängige Leuchten
Anhang 4 Photometrische Messungen
1. Messverfahren
2. Vereinheitlichte räumliche Lichtverteilung
3. Photometrische Messung von Leuchten
Anhang 5 Mindestanforderungen für verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
1. Allgemeines
2. Mindestanforderungen für die Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion durch den Hersteller
2.1. Art der Prüfungen
2.2. Prüfverfahren
2.3. Art der Probenahme
2.4. Gemessene und aufgezeichnete photometrische Eigenschaften
2.5. Maßgebende Kriterien für die Annehmbarkeit
Anhang 6 Mindestanforderungen für stichprobenartige Überprüfungen durch einen Prüfer
1. Allgemeines
2. Erste Probenahme
2.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet
3. Wiederholte Probenahme
3.1. Die Übereinstimmung wird nicht beanstandet
3.2. Die Übereinstimmung wird beanstandet
3.3. Zurücknahme der Genehmigung
Abbildung 1