Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 932/2014
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Kapitel I
Befristete Sonderstützung für bestimmtes Obst und Gemüse

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung der Union

Artikel 3 Finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen für Marktrücknahmen

Artikel 4 Finanzielle Unterstützung für Erzeuger, die nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind

Artikel 5 Finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen für das Nichternten oder die Ernte vor der Reifung

Artikel 6 Finanzielle Unterstützung für Erzeuger, die nicht Mitglied von Erzeugerorganisationen sind, für das Nichternten oder die Ernte vor der Reifung

Artikel 7 Kontrollen der Maßnahmen der Marktrücknahme, des Nichterntens und der Ernte vor der Reifung

Artikel 8 Mitteilungen über geplante Maßnahmen an die Kommission

Artikel 9 Überwachung der Einhaltung der Höchstbeträge

Artikel 10 Mitteilungen an Erzeugerorganisationen und Erzeuger

Artikel 11 Beantragung und Zahlung der finanziellen Unterstützung der Union

Artikel 12 Mitteilung der insgesamt beantragten finanziellen Unterstützung der Union und Zuteilungskoeffizient

Artikel 13 Zahlung der finanziellen Unterstützung der Union

Kapitel II
Änderungen

Artikel 14 Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 913/2014

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 15 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Höchstbeträge der Unterstützung für Marktrücknahmen für nicht in Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 aufgeführte Erzeugnisse gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 der vorliegenden Verordnung

Anhang II Muster für die Mitteilungen gemäß Artikel 8

Anhang III