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Regelwerk, EU 2014, Bau - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1291/2014 der Kommission vom 16. Juli 2014 über die Bedingungen für eine ohne weitere Prüfungen vorgenommene Einstufung von Holzwerkstoffen gemäß der Norm EN 13986 sowie von Innen- und Außenbekleidungen aus Massivholz gemäß der Norm EN 14915 im Hinblick auf ihr Brandschutzvermögen, wenn sie für Wand- und Deckenbekleidungen verwendet werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 349 vom 05.12.2014 S. 25)



Hinweis: Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2000/367/EG 2 der Kommission wurde ein System zur Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon eingerichtet. Diese Entscheidung gilt unter anderem für Holzwerkstoffe gemäß der Norm EN 13986 sowie für Innen- und Außenbekleidungen aus Massivholz gemäß der Norm EN 14915.

(2) Prüfungen belegen, dass diese Produkte bei einer Verwendung als Wand- und Deckenbekleidung eine stabile und vorhersehbare Leistung in Bezug auf ihr Brandschutzvermögen aufweisen, wenn sie bestimmte Bedingungen im Hinblick auf die Holzdichte und die Dicke der Holzwerkstoffe, Innen- und Außenbekleidungen erfüllen.

(3) Aus diesem Grund sollte für Holzwerkstoffe gemäß der harmonisierten Norm EN 13986 sowie für Innen- und Außenbekleidungen gemäß der harmonisierten Norm EN 14915 angenommen werden, dass sie die in der Entscheidung 2000/367/EG festgelegten Anforderungen der Leistungsklassen für das Brandschutzvermögen erfüllen, ohne dass weitere Prüfungen erforderlich sind

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Holzwerkstoffe gemäß der harmonisierten Norm EN 13986 sowie Innen- und Außenbekleidungen aus Massivholz gemäß der harmonisierten Norm EN 14915, die die im Anhang festgelegten Bedingungen erfüllen, gelten als mit den im Anhang festgelegten Leistungsklassen übereinstimmend, wenn sie für Wand- und Deckenbekleidungen verwendet werden.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Juli 2014

1) ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011 S. 5.

2) Entscheidung 2000/367/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon (ABl. Nr. L 133 vom 06.06.2000 S. 26).

.

Anhang


Produkt1 EN-
Produktnorm
Produktdetails2 Durchschnitt-
liche Mindest-
dicke
(kg/m3)
Mindest-
dicke (mm)
Klasse K3 dichte
Hartfaserplatten EN 13986 Sowohl mit als auch ohne Nut und Feder5 800 9 K2 104
OSB EN 13986 Sowohl mit als auch ohne Nut und Feder6 600 10 K2 104
Spanplatten EN 13986 Mit Nut und Feder7 600 10 K2 102
Spanplatten EN 13986 Sowohl mit als auch ohne Nut und Feder6 600 12 K2 104
Sperrholz EN 13986 Sowohl mit als auch ohne Nut und Feder6 450 12 K2 104
Massivholzplatten EN 13986 Sowohl mit als auch ohne Nut und Feder6 450 12 K2 104
Spanplatten EN 13986 Mit Nut und Feder8 600 25 K2 30
OSB EN 13986 Mit Nut und Feder8 600 30 K2 30
Sperrholz EN 13986 Mit Nut und Feder8 450 26 K2 30
Massivholzplatten EN 13986 Mit Nut und Feder8 450 26 K2 30
Massivholzplatten EN 13986 Mit Nut und Feder9

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