umwelt-online: Verordnung (EU) 2015/1861 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (2)

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3. Ausrüstung und Bestandteile für die Uran-Isotopentrennung
(andere als die in der Triggerliste genannte)

3.A. Ausrüstung, Baugruppen und Bestandteile

3.A.1. Frequenzumwandler oder Generatoren, verwendbar als variabler oder fester Frequenz-Motorantrieb, mit allen folgenden Eigenschaften:

NB 1: Frequenzumwandler oder Generatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Gaszentrifugenprozess, werden unter INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung) kontrolliert.

NB 2: 'Software', besonders konstruiert zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um die unten genannten Eigenschaften zu erreichen, wird in Position 3.D.2 und 3.D.3 erfasst.

  1. Mehrphasenausgang mit einer Leistung größer/gleich 40 W-,
  2. Frequenzbereich größer/gleich 600 Hzund
  3. Frequenzstabilisierung kleiner (besser) als 0,2 %.
Anmerkungen:
  1. In Position 3.A.1 sind nur Frequenzumwandler erfasst, die für Industriemaschinen und/ oder Konsumgüter (Werkzeugmaschinen, Fahrzeuge, etc.) bestimmt sind, wenn die Frequenzumwandler die obengenannten Eigenschaften auch dann noch besitzen, wenn sie entfernt wurden und unter die Allgemeine Anmerkung 3 fallen.
  2. Für die Zwecke der Ausfuhrkontrolle bestimmt die Regierung, ob ein bestimmter Frequenzwandler die obigen Merkmale unter Berücksichtigung von Hardware- und Softwarebeschränkungen erfüllt oder nicht.

Technische Anmerkungen:

  1. Frequenzumwandler im Sinne der Position 3.A.1 werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet.
  2. Die in der Position 3.A.1 erfassten Eigenschaften können auf bestimmte Geräte zutreffen, die als folgende Geräte vermarktet werden: Generatoren, elektronische Testausrüstung, Wechselstromversorgungsgeräte, Regelantriebe (VSDs, ASDs), Verstellantriebe (VFDs, AFDs), Motoren mit regelbarer Drehzahl.

3.A.2. Laser, Laserverstärker und Oszillatoren, wie folgt:

  1. Kupferdampf-Laser mit den beiden folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 500 nm und 600 nmund
    2. mittlere Ausgangsleistung größer/gleich 30 W;
  2. Argonionen-Laser mit den beiden folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 400 nm und 515 nmund
    2. mittlere Ausgangsleistung größer als 40 W;
  3. neodymdotierte (andere als Glas) Laser, mit einer Ausgangswellenlänge zwischen 1.000 nm und 1.100 nm, mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. pulserregt (pulse-excited) und gütegeschaltet (Q-switched), mit einer Pulsdauer größer/gleich 1 ns mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 40 Woder
      2. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 50 W
        oder
    2. mit Frequenzverdopplung, so das die Ausgangswellenlänge zwischen 500 nm und 550 nm liegt, mit einer mittleren Ausgangsleistung größer 40 W;
  4. abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 300 nm und 800 nm;
    2. mittlere Ausgangsleistung größer als 1 W;
    3. Pulsfrequenz größer als 1 kHzund
    4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;
  5. abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-) Laserverstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 300 nm und 800 nm;
    2. mittlere Ausgangsleistung größer als 30 W;
    3. Pulsfrequenz größer als 1 kHzund
    4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;
    Anmerkung: Die Position 3.A.2.e erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren.
  6. Alexandrit-Laser mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 720 nm und 800 nm;
    2. Bandbreite kleiner/gleich 0,005 nm;
    3. Pulsfrequenz größer als 125 kHzund
    4. mittlere Ausgangsleistung größer als 30 W;
  7. gepulste CO2-Laser mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 9.000 nm und 11.000 nm;
    2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz;
    3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 Wund
    4. Pulsdauer kleiner als 200 ns.
    Anmerkung: Die Position 3.A.2.g erfasst keine industriellen CO2-Laser mit höheren Ausgangsleistungen (typischerweise 1 bis 5 kW) zum Schneiden oder Schweißen, wenn die zuletzt genannten Laser entweder kontinuierlich oder mit einer Pulsdauer größer als 200 ns arbeiten.
  8. gepulste Excimer-Laser (XeF, XeCl, KrF) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 240 nm und 360 nm;
    2. Pulsfrequenz größer als 250 kHzund
    3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 W;
  9. Para-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16 µm und eine Pulsfrequenz größer als 250 Hz;
  10. Gepulste CO-Laser mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge zwischen 5.000 nm und 6.000 nm;
    2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz;
    3. mittlere Ausgangsleistung größer als 200 Wund
    4. Pulsdauer kleiner als 200 ns.
    Anmerkung: Position 3.A.2.j erfasst keine industriellen CO2-Laser mit höheren Ausgangsleistungen (typischerweise 1 bis 5 kW) zum Schneiden oder Schweißen, wenn die zuletzt genannten Laser entweder kontinuierlich oder mit einer Pulsdauer größer als 200 ns arbeiten.

3.A.3. Ventile mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Nennweite größer/gleich 5 mm,
  2. mit Federbalgabdichtungund
  3. ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.- % Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet.
Technische Anmerkung: Bei Ventilen mit unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser bezieht sich die in Position 3.A.3.a genannte Nennweite auf den kleineren der beiden Durchmesser.

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