Regelwerk, EU 2016

VO (EU) 2016/128
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Artikel 1 Inverkehrbringen

Artikel 2 Zusammensetzungsanforderungen

Artikel 3 Anforderungen bezüglich Pestiziden in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden

Artikel 4 Bezeichnung der Lebensmittel

Artikel 5 Besondere Anforderungen an die Lebensmittelinformationen

Artikel 6 Besondere Anforderungen an die Nährwertdeklaration

Artikel 7 Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Artikel 8 Besondere Anforderungen an Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden

Artikel 9 Meldung des Inverkehrbringens

Artikel 10 Richtlinie 1999/21/EG

Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I Zusammensetzungsanforderungen gemäss Artikel 2 Absatz 3

Teil A
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden

Tabelle 1: Werte für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden

Teil B
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die nicht für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden

Tabelle 2: Werte für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen entwickelt wurden

Anhang II Wirkstoffe gemäss Artikel 3 Absatz 3

Anhang III Wirkstoffe gemäss Artikel 3 Absatz 4

Anhang IV