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Regelwerk, EU 2016, Tierschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2016/145 der Kommission vom 4. Februar 2016 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - des Formats des Dokuments für den Nachweis der von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilten Genehmigung, die es Einrichtungen gestattet, bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung durchzuführen

(ABl. Nr. L 30 vom 05.02.2016 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten 1 insbesondere auf Artikel 8 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 legt die Kommission das Format des Dokuments fest, das gemäß Artikel 8 der Verordnung als Nachweis für die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilte Genehmigung zur Erforschung und Exsitu-Erhaltung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung dient. Genehmigungen können auch für die wissenschaftliche Herstellung und die anschließende medizinische Verwendung dieser Arten erteilt werden.

(2) Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 1 vorbehaltlich einer Zulassung durch die Kommission in Ausnahmefällen aus Gründen des zwingenden öffentlichen Interesses andere Tätigkeiten als die in Artikel 8 Absatz 1 genannten ausführen. Gemäß Artikel 9 Absatz 6 sind solche Genehmigungen im Einklang mit Artikel 8 Absätze 4 bis 8 zu erteilen. Deswegen muss für die Zwecke sowohl von Artikel 8 als auch von Artikel 9 als Nachweis für die Genehmigungen ein Dokument ein und desselben Formats verwendet werden.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für invasive gebietsfremde Arten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Das Format des Dokuments, das als Nachweis für die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilte Genehmigung gemäß Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dient, ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Februar 2016

1) ABl. Nr. L 317 vom 04.11.2014 S. 35.

.

Anhang

Anweisungen für das Ausfüllen des Dokuments

Das Dokument ist von der für die Erteilung der Genehmigungen gemäß Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zuständigen Behörde auszufüllen. Es muss unterzeichnet, abgestempelt und datiert sein.

Das Dokument bitte in Großbuchstaben ausfüllen. Zur Wahl einer Option das Kästchen  abhaken oder ankreuzen. Entfallen Angaben, sind die betreffenden Optionen bzw. die gesamten nummerierten Felder deutlich durchstreichen.

Feld 1. Namen, Anschrift, Land, Telefonnummer und E-Mail-Anschrift der Einrichtung, der die Genehmigung erteilt wurde und/oder der Kontaktperson in dieser Einrichtung angeben.
Feld 2. Die individuelle Kennnummer der Genehmigung angeben. Diese Nummer beginnt mit dem zweistelligen ISO-Code (ISO 3166 alpha-2) für den die Genehmigung erteilenden Mitgliedstaat, ausgenommen für Griechenland und das Vereinigte Königreich, für die die Abkürzungen EL und UK zu verwenden sind. Für die Zwecke des Genehmigungssystems gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 muss sich um eine individuelle (einmalige) Nummer handeln.
Feld 3. Namen, Anschrift, Land, Telefonnummer und E-Mail-Anschrift des Versenders bzw. des Ausführers angeben.
Feld 4. Das Datum angeben, an dem die Genehmigung erteilt wurde.
Feld 5. Gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer der Genehmigung (Anfangs- und Enddatum) angeben.
Feld 6. Namen, Anschrift, Land, Telefonnummer und E-Mail-Anschrift der des Empfängers bzw. des Einführers angeben.
Feld 7. Namen der zuständigen Behörde angeben, die die Genehmigung erteilt.

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