Regelwerk, EU 2016

VO (EU) 2016/796
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Kapitel 1
Grundsätze

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Ziele der Agentur

Artikel 3 Rechtsstatus

Artikel 4 Art der Tätigkeiten der Agentur

Kapitel 2
Arbeitsweise

Artikel 5 Einsetzung und Zusammensetzung der Arbeitsgruppen und anderer Gruppen

Artikel 6 Konsultation der Sozialpartner

Artikel 7 Konsultation der Güterverkehrskunden und Fahrgäste

Artikel 8 Folgenabschätzung

Artikel 9 Studien

Artikel 10 Stellungnahmen

Artikel 11 Besuche in den Mitgliedstaaten

Artikel 12 Zentrale Anlaufstelle

Kapitel 3
Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit der Eisenbahnsicherheit

Artikel 13 Technische Unterstützung - Empfehlungen zur Eisenbahnsicherheit

Artikel 14 Einheitliche Sicherheitsbescheinigungen

Artikel 15 Instandhaltung von Fahrzeugen

Artikel 16 Zusammenarbeit mit nationalen Untersuchungsstellen

Artikel 17 Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Artikel 18 Austausch von Informationen über sicherheitsbedingte Unfälle

Kapitel 4
Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit der Interoperabilität

Artikel 19 Technische Unterstützung im Bereich der Eisenbahninteroperabilität

Artikel 20 Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen

Artikel 21 Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugtypen

Artikel 22 Inbetriebnahme streckenseitiger Teilsysteme für die Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

Artikel 23 Telematikanwendungen

Artikel 24 Unterstützung für benannte Konformitätsbewertungsstellen

Kapitel 5
Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit nationalen Vorschriften

Artikel 25 Prüfung von Entwürfen nationaler Vorschriften

Artikel 26 Prüfung der bestehenden nationalen Vorschriften

Artikel 27 IT-System für Notifizierungszwecke und Einstufung nationaler Vorschriften

Kapitel 6
Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit dem europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)

Artikel 28 Systembehörde für das ERTMS

Artikel 29 ERTMS-Gruppe benannter Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 30 Kompatibilität zwischen fahrzeugseitigen und streckenseitigen ERTMS-Teilsystemen

Artikel 31 Unterstützung der ERTMS-Einführung und von ERTMS-Projekten

Artikel 32 Akkreditierung von Labors

Kapitel 7
Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit der Überwachung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums

Artikel 33 Überwachung der Leistung und Entscheidungsfindung nationaler Sicherheitsbehörden

Artikel 34 Überwachung der benannten Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 35 Überwachung der Fortschritte im Bereich der Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr

Kapitel 8
Weitere Aufgaben der Agentur

Artikel 36 Eisenbahnpersonal

Artikel 37 Register und deren Zugänglichkeit

Artikel 38 Zusammenarbeit zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden, Untersuchungsstellen und Vertretungsgremien

Artikel 39 Kommunikation und Verbreitung

Artikel 40 Forschung und Förderung der Innovation

Artikel 41 Hilfestellung für die Kommission

Artikel 42 Unterstützung bei der Bewertung von Eisenbahnprojekten

Artikel 43 Unterstützung der Mitgliedstaaten, der Beitrittskandidatenländer und Beteiligten

Artikel 44 Internationale Beziehungen

Artikel 45 Koordinierung bei Ersatzteilen

Kapitel 9
Aufbau der Agentur

Artikel 46 Leitungs- und Verwaltungsstruktur

Artikel 47 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 48 Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 49 Sitzungen

Artikel 50 Abstimmung

Artikel 51 Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 52 Programmplanungsdokument

Artikel 53 Exekutivausschuss

Artikel 54 Aufgaben des leitenden Direktors

Artikel 55 Einrichtung und Zusammensetzung der Beschwerdekammern

Artikel 56 Mitglieder der Beschwerdekammern

Artikel 57 Ausschließung und Ablehnung

Artikel 58 Beschwerden gegen Entscheidungen und wegen Untätigkeit

Artikel 59 Beschwerdeberechtigte, Frist und Form

Artikel 60 Abhilfe

Artikel 61 Schiedsverfahren

Artikel 62 Prüfung und Entscheidungen im Rahmen der Beschwerde- und Schiedsverfahren

Artikel 63 Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union

Kapitel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 64 Haushalt

Artikel 65 Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 66 Finanzvorschriften

Kapitel 11
Personal

Artikel 67 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 68 Leitender Direktor

Artikel 69 Abgeordnete nationale Sachverständige und andere Bedienstete

Kapitel 12
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 70 Vorrechte und Immunitäten

Artikel 71 Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen

Artikel 72 Haftung

Artikel 73 Zusammenarbeit mit nationalen Justizbehörden

Artikel 74 Sprachenregelung

Artikel 75 Beteiligung von Drittländern an der Arbeit der Agentur

Artikel 76 Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und Einrichtungen

Artikel 77 Transparenz

Artikel 78 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen oder vertraulichen Informationen

Artikel 79 Betrugsbekämpfung

Kapitel 13
Schlussbestimmungen

Artikel 80 Durchführungsrechtsakte bezüglich Gebühren und Entgelte

Artikel 81 Ausschussverfahren

Artikel 82 Bewertung und Überarbeitung

Artikel 83 Übergangsbestimmungen

Artikel 84 Aufhebung

Artikel 85