VO (EU) 2016/1012
- Inhalt =>
| Kapitel I Allgemeine Bestimmungen |
| Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich |
| Artikel 2 Begriffsbestimmungen |
| Artikel 3 Allgemeine Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial sowie für die Verbringung derselben in die Union |
| Kapitel II Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen in Mitgliedstaaten und Genehmigung von Zuchtprogrammen |
| Abschnitt 1 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen |
| Artikel 4 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen |
| Artikel 5 Verweigerung der Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen |
| Artikel 6 Einreichung eines geänderten Zuchtprogramms bei Verweigerung bzw. Entzug der Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen bei Fehlen von genehmigten Zuchtprogrammen |
| Artikel 7 Liste der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen |
| Abschnitt 2 Genehmigung von Zuchtprogrammen |
| Artikel 8 Genehmigung der Zuchtprogramme von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen |
| Artikel 9 Änderungen an einem genehmigten Zuchtprogramm |
| Artikel 10 Ausnahmen von Artikel 8 Absatz 3 betreffend die Genehmigung von Zuchtprogrammen |
| Artikel 11 Verweigerung der Genehmigung eines Zuchtprogramms |
| Artikel 12 Meldung und Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem der Zuchtverband oder das Zuchtunternehmen anerkannt ist |
| Kapitel III Rechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen |
| Artikel 13 Rechte von Züchtern, die an gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 genehmigten Zuchtprogrammen teilnehmen |
| Artikel 14 Rechte und Pflichten von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen |
| Kapitel IV Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und Zulassung zur Zucht |
| Abschnitt 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Zulassung zur Zucht |
| Artikel 15 Gliederung der Zuchtbücher |
| Artikel 16 Hauptabteilung der Zuchtbücher |
| Artikel 17 Zusätzliche Abteilungen der Zuchtbücher |
| Artikel 18 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs |
| Artikel 19 Ausnahmeregelungen von den Anforderungen an die Eintragung von Tieren in der Hauptabteilung von Zuchtbüchern bei der Züchtung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse |
| Artikel 20 Erfassung von Tieren in zusätzlichen Abteilungen und Aufstiegsregeln für deren Nachkommen in die Hauptabteilung |
| Artikel 21 Zulassung reinrassiger Zuchttiere und deren Zuchtmaterial zur Zucht |
| Artikel 22 Methoden zur Überprüfung der Identität |
| Abschnitt 2 Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister und Zulassung zur Zucht |
| Artikel 23 Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister |
| Artikel 24 Zulassung von Hybridzuchtschweinen und deren Zuchtmaterial zur Zucht |
| Kapitel V Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung |
| Artikel 25 Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung |
| Artikel 26 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse betreffend die Anforderungen an Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung |
| Artikel 27 Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung |
| Artikel 28 Pflichten von Zuchtverbänden, Zuchtunternehmen und dritten Stellen, die Leistungsprüfungen oder Zuchtwertschätzungen durchführen |
| Kapitel VI Referenzzentren der Europäischen Union |
| Artikel 29 Referenzzentren der Europäischen Union |
| Kapitel VII Tierzuchtbescheinigungen |
| Artikel 30 Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial |
| Artikel 31 Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial |
| Artikel 32 Ausnahmeregelungen für die Form von Tierzuchtbescheinigungen für reinrassige Zuchtequiden |
| Artikel 33 Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union |
| Kapitel VIII Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union |
| Artikel 34 Auflistung von Zuchtstellen |
| Artikel 35 Gleichwertigkeit der für die Tierzucht in Drittländern angewandten Maßnahmen |
| Artikel 36 Eintragung von in die Union verbrachten Zuchttieren und aus in die Union verbrachtem Zuchtmaterial erzeugten Nachkommen in Zuchtbücher oder Zuchtregister |
| Artikel 37 Kontrollen für den Anspruch auf den Regelzollsatz für reinrassige Zuchttiere, die in die Union verbracht werden |
| Kapitel IX Zuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführen |
| Artikel 38 Zuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführen |
| Kapitel X Amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, Amtshilfe, |
| Artikel 39 Benennung der zuständigen Behörden |
| Artikel 40 Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Behörden, die Zuchtprogramme durchführen |
| Artikel 41 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden |
| Artikel 42 Geheimhaltungspflichten der zuständigen Behörden |
| Artikel 43 Bestimmungen über amtliche Kontrollen |
| Artikel 44 Transparenz der amtlichen Kontrollen |
| Artikel 45 Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen |
| Artikel 46 Pflichten von Akteuren, die amtlichen Kontrollen oder anderen amtlichen Tätigkeiten unterliegen |
| Artikel 47 Maßnahmen im Fall eines Verstoßes |
| Artikel 48 Zusammenarbeit und Amtshilfe |
| Artikel 49 Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten anhand von Informationen von Drittländern |
| Artikel 50 Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission |
| Artikel 51 Allgemeine Grundsätze für die Finanzierung der amtlichen Kontrollen |
| Artikel 52 Sanktionen |
| Kapitel XI Kommissionskontrollen |
| Abschnitt 1 Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten |
| Artikel 53 Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten |
| Artikel 54 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen |
| Artikel 55 Pflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Kommissionskontrollen |
| Artikel 56 Schwere Störungen im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats |
| Abschnitt 2 Kommissionskontrollen in Drittländern |
| Artikel 57 Kommissionskontrollen in Drittländern |
| Artikel 58 Häufigkeit und Organisation der Kommissionskontrollen in Drittländern |
| Artikel 59 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen |
| Artikel 60 Festlegung besonderer Maßnahmen für die Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die Union |
| Kapitel XII Befugnisübertragung und Durchführung |
| Artikel 61 Ausübung der Befugnisübertragung |
| Artikel 62 Ausschussverfahren |
| Artikel 63 Übergangsmaßnahmen in Verbindung mit dem Datum der Annahme bestimmter Durchführungsrechtsakte |
| Kapitel XIII Schlussbestimmungen |
| Artikel 64 Aufhebungen und Übergangsmaßnahmen |
| Artikel 65 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 |
| Artikel 66 Änderungen der Richtlinie 89/608/EWG |
| Artikel 67 Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG |
| Artikel 68 Umsetzung |
| Artikel 69 Inkrafttreten und Anwendbarkeit |
| Anhang I Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Genehmigung von Zuchtprogrammen gemäss Kapitel II |
| Teil 1 Anforderungen für die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b |
| Teil 2 Anforderungen für die Genehmigung von Zuchtprogrammen, die von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen nach Artikel 8 Absatz 3 bzw. gegebenenfalls Artikel 12 durchgeführt werden |
| Teil 3 Zusätzliche Anforderungen für Zuchtverbände, die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtequiden anlegen oder führen |
| Anhang II Eintragung in Zuchtbücher bzw. Zuchtregister gemäss Kapitel IV |
| Teil 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Aufnahme von Tieren in zusätzliche Abteilungen |
| Kapitel I Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die Hauptabteilung |
| Kapitel II Aufnahme von Tieren in zusätzliche Abteilungen |
| Kapitel III Aufstiegsregeln in die Hauptabteilung für Nachkommen von Tieren, die in zusätzlichen Abteilungen aufgenommen wurden |
| Teil 2 Eintragung von Hybridzuchtschweinen in Zuchtregister |
| Anhang III Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung gemäss Artikel 25 |
| Teil 1 Allgemeine Anforderungen |
| Teil 2 Anforderungen in Bezug auf Leistungsprüfungen |
| Teil 3 Anforderungen an Zuchtwertschätzungen |
| Anhang IV Referenzzentren der Europäischen Union gemäss Artikel 29 |
| Anhang V Angaben in den Tierzuchtbescheinigungen gemäss Kapitel VII |
| Teil 1 Allgemeine Anforderungen |
| Teil 2 Zuchtbescheinigungen für reinrassige Zuchttiere und deren Zuchtmaterial |
| Kapitel I Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für reinrassige Zuchttiere |
| Kapitel II Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für Samen reinrassiger Zuchttiere |
| Kapitel III Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für Eizellen reinrassiger Zuchttiere |
| Kapitel IV Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für Embryonen reinrassiger Zuchttiere |
| Teil 3 Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für Hybridzuchtschweine und deren Zuchtmaterial |
| Kapitel I Zuchtbescheinigungen für Hybridzuchtschweine |
| Kapitel II Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für Samen von Hybridzuchtschweinen |
| Kapitel III Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für Eizellen von Hybridzuchtschweinen |
| Kapitel IV Zuchtbescheinigungen nach Artikel 30 für Embryonen von Hybridzuchtschweinen |
| Anhang VI Gebiete gemäss Artikel 2 Nummer 21 |
| Anhang VII Entsprechungstabelle |