Regelwerk, EU 2016

Beschl. (EU) 2016/1349
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Artikel 1

Artikel 2 Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie Beurteilungs- und Prüfanforderungen

Kriterium 1 - Ursprung von Häuten und Fellen, Baumwolle, Holz und Kork sowie künstlichen Zellulosefasern und Kunststoff

1.1. Anforderungen an Häute und Felle

1.2. Baumwollfasern und andere natürliche zellulosische Samenfasern

1.3. Nachhaltiges Holz und nachhaltiger Kork

1.4. Künstliche Zellulosefasern (einschließlich Viskose, Modal und Lyocell)

1.5. Kunststoffe

Kriterium 2 - Verringerung des Wasserverbrauchs und Beschränkungen beim Gerben von Häuten und Fellen

2.1. Wasserverbrauch

Tabelle 1: Maximal zulässiger Wasserverbrauch beim Gerben

2.2. Beschränkungen beim Gerben von Häuten und Fellen

Kriterium 3 - Emissionen in das Wasser bei der Herstellung von Leder, Textilien und Gummi

3.1. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) im Abwasser aus Gerbereien

3.2. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) im Abwasser aus Textilveredelungsprozessen

3.3. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) im Abwasser aus der Verarbeitung natürlichen und synthetischen Gummis

3.4. Chrom in Gerbereiabwasser nach der Behandlung

Kriterium 4 - flüchtige organische Verbindungen (VOC)

Kriterium 5 - Gefährliche Stoffe in dem Produkt und in Schuhbestandteilen

Tabelle 2: Gruppeneinstufung der eine Verwendungsbeschränkung bewirkenden Gefahren

5.1. Beschränkungen in Bezug auf besonderes besorgniserregende Stoffe

5.2. Beschränkung basierend auf gemäß CLP eingestufte Stoffe und Gemische

Tabelle 3: Stoff- und Gemischgruppen, auf die das Kriterium 5.2 Anwendung findet

Tabelle 4: Ausnahmebedingungen, die für die Verwendung funktionaler Stoffe und Gemische gelten

Kriterium 6 - Verzeichnis der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (Restricted Substance List - RSL)

Kriterium 7 - Parameter zur Förderung der Haltbarkeit

Tabelle 5: Haltbarkeitsparameter

Kriterium 8 - Soziale Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf Arbeitsaspekte

Kriterium 9 - Verpackung

9.1. Pappe und Papier

9.2. Kunststoff

Kriterium 10 - Verbraucherinformationen

10.1. Anweisungen an den Anwender

10.2. Informationen auf dem EU-Umweltzeichen

Anlage Verzeichnis der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (RESTRICTED SUBSTANCE LIST - RSL)

Tabelle 1

Tabelle 2

Tabelle 3

Tabelle 4