Regelwerk, EU 2016

Beschl. (EU) 2016/1371
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie Beurteilungs- und Prüfanforderungen

Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Personal-, Notebook- und tablet-Computer

Kriterium 1. Energieverbrauch

1a) Gesamtenergieverbrauch des Computers

1b) Energiemanagement

1c) Grafikfunktionen

Tabelle 1: Toleranzwerte für Funktionszusätze für diskrete Grafikkarten (dGfx) in Desktop-, integrierten Desktop- und Notebook-Computern

1d) Interne Netzteile

1e) Leistungserweiterte Displays

Kriterium 2. Gefährliche Stoffe und Gemische im Produkt sowie in Bauteilen und Baugruppen

Tabelle 2: Gliederung von SVHC der Kandidatenliste und CLP-Gefahreneinstufungen

2a) Beschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC)

Tabelle 3: Baugruppen und Bauteile, die unter das Teilkriterium 2a fallen

2b) Beschränkungen für das Vorhandensein bestimmter gefährlicher Stoffe

Tabelle 4: Beschränkungen für Stoffe, die für Baugruppen und Bauteile gelten

2c) Beschränkungen gemäß CLP-Gefahreneinstufungen

Tabelle 5: Baugruppen und Bauteile, die unter das Teilkriterium 2c fallen

2c) Beschränkungen gemäß CLP-Gefahreneinstufungen

Tabelle 6: Ausnahmebedingungen für die Verwendung von Flammschutzmitteln und Weichmachern

Tabelle 7: Bauteile und Baugruppen, für die spezielle Ausnahmeregelungen gelten

Kriterium 3. Verlängerung der Lebensdauer

3a) Haltbarkeitsprüfung für tragbare Computer
Tabelle 8: Beschreibung der vorgeschriebenen Haltbarkeitsprüfung für Notebook-Computer

Tabelle 9: Beschreibungen zusätzlicher Haltbarkeitsprüfungen für Notebook-Computer

Tabelle 10: Beschreibung der vorgeschriebenen Haltbarkeitsprüfungen für tablet- und 2-in-1-Computer

3b) Qualität und Lebensdauer von Akkumulatoren

3c) Verlässlichkeit und Schutz von Speicherlaufwerken

3d) Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit

Kriterium 4. Konstruktion, Materialauswahl und Entsorgung

4a) Materialauswahl und Recyclingfähigkeit

4b) Demontagefreundliche und recyclinggerechte Konstruktion

Kriterium 5. Soziale Verantwortung der Unternehmen

5a) Bezug von "konfliktfreien" Mineralien

5b) Arbeitsbedingungen und Menschenrechte bei der Herstellung

Kriterium 6. Benutzerinformation

6a) Bedienungsanleitung

6b) Angaben auf dem EU-Umweltzeichen

Anlage