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Regelwerk, EU 2017, Bau - EU Bund

Beschluss (EU) 2017/133 der Kommission vom 25. Januar 2017 über die Belassung mit Einschränkung des Verweises auf die harmonisierte Norm EN 14342:2013 "Holzfußböden und Parkett - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung" im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 21 vom 26.01.2017 S. 113)



Anm. d. Red.: Bekanntmachung von harmonisierten Normen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes
harmonisierte Normen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 18 Absatz Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 müssen harmonisierte Normen gemäß deren Artikel 17 die Anforderungen des harmonisierten Systems erfüllen, das in dieser beziehungsweise durch diese Verordnung festgelegt wurde.

(2) Im Juli 2013 verabschiedete das Europäische Komitee für Normung (CEN) die harmonisierte Norm EN 14342:2013 "Holzfußböden und Parkett - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung". Der Verweis auf diese Norm wurde daraufhin im Amtsblatt der Europäischen Union 2 veröffentlicht.

(3) Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser Norm über Verfahren und Kriterien zur Bewertung bestimmter gefährlicher Stoffe; gefordert wurde die Streichung des Verweises auf die Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union oder, hilfsweise, eine Einschränkung, durch die Abschnitt 4.4 der Norm vom Geltungsbereich des Verweises ausgenommen wird.

(4) Deutschland zufolge enthält die Norm keine harmonisierten Methoden zur Bewertung der Leistung der betreffenden Bauprodukte in Bezug auf ein Wesentliches Merkmal, nämlich die Abgabe anderer gefährlicher Stoffe. In der Tat heißt es in Abschnitt 4.4 der Norm, dass die Feststellung und Angabe der Abgabe oder des Gehalts anderer gefährlicher Substanzen, zusätzlich zu den in anderen Abschnitten der Norm behandelten, unter Berücksichtigung nationaler Regelungen am Verwendungsort stattfinden sollten.

(5) Deutschland betrachtete diese Unzulänglichkeit als einen Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, da die vorliegende Norm den Anforderungen des dazugehörigen Mandats gemäß Artikel 18 nicht vollständig entspricht.

(6) Des Weiteren hob Deutschland die Bedeutung hervor, die einer angemessenen Behandlung der Abgaben solcher anderer gefährlicher Stoffe, besonders flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), in harmonisierten Normen, vor allem für die betreffenden, auf Holz basierenden Produkte zukommt.

(7) Aus diesen Gründen forderte Deutschland eine Streichung des Verweises auf die Norm oder, hilfsweise, eine Einschränkung, durch die Abschnitt 4.4 von deren Geltungsbereich ausgenommen wird, sodass es Mitgliedstaaten erlaubt wäre, nationale Bestimmungen zur Bewertung der Leistung in Bezug auf dieses Wesentliche Merkmal, nämlich die Abgabe anderer gefährlicher Stoffe, zu erlassen.

(8) Bei der Prüfung der Zulässigkeit der vorgebrachten Forderungen sollte darauf hingewiesen werden, dass, falls die hilfsweise formulierte Forderung Deutschlands als separate Forderung zu verstehen wäre, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, nationale Bestimmungen zur Festlegung zusätzlicher Anforderungen einzuführen, diese Forderung nicht auf den Inhalt der Norm EN 14342:2013 abzielen würde und daher als unzulässig zu betrachten wäre. Da durch die Formulierung der Forderung eindeutig der Geltungsbereich des Verweises auf die Norm eingeschränkt werden soll, sollten die diesbezüglichen Äußerungen Deutschlands über die Folgen einer solchen Einschränkung allerdings lediglich als Teil der im Rahmen des formalen Einwands vorgebrachten Argumentation und nicht als separate Forderung angesehen werden.

(9) Nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 enthalten harmonisierte Normen die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistung der unter sie fallenden Produkte in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale. Wie Deutschland dargelegt hat, enthält Abschnitt 4.4 der Norm EN 14342:2013 lediglich einen Hinweis auf geltende nationale Regelungen. In diesem Sinne erfüllt die Norm EN 14342:2013 die in Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 dargelegten Anforderungen nicht.

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