Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2017, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2017/459 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 72 vom 17.03.2017 S. 1)



Neufassung -Ersetzt VO (EU) 984/2013

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 11 und Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 sind diskriminierungsfreie Regeln für die Bedingungen für den Zugang zu Erdgasfernleitungsnetzen festgelegt, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts zu gewährleisten.

(2) Eine Duplizierung der Erdgasfernleitungsnetze ist in den meisten Fällen weder wirtschaftlich noch effizient. Der Wettbewerb auf den Erdgasmärkten erfordert daher einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zur Gasinfrastruktur für alle Netznutzer. In weiten Teilen der Union ist jedoch das Fehlen eines gleichberechtigten und transparenten Zugangs zu Fernleitungskapazität weiterhin ein großes Hindernis für die Verwirklichung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Großhandelsmarkt. Auch die Tatsache, dass die nationalen Vorschriften von einem Mitgliedstaat zum anderen verschieden sind, behindert die Schaffung eines gut funktionierenden Binnenmarktes für Gas.

(3) Die ineffiziente Nutzung und der eingeschränkte Zugang zu den Hochdruck-Fernleitungen der Union führen zu suboptimalen Marktbedingungen. Für die Gasfernleitungsnetze in der Union muss ein transparenteres, effizienteres und diskriminierungsfreies System für die Zuweisung knapper Fernleitungskapazitäten umgesetzt werden, damit sich der grenzübergreifende Wettbewerb weiterentwickeln kann und die Marktintegration weiter voranschreitet. Die Entwicklung solcher Vorschriften wurde von allen Beteiligten konsequent unterstützt.

(4) Voraussetzung für einen effizienten Wettbewerb zwischen Lieferanten innerhalb und außerhalb der Union ist, dass sie die vorhandenen Fernleitungsnetze flexibel nutzen können, um Gas entsprechend der Preissignale zu transportieren. Nur ein gut funktionierender Verbund von Fernleitungsnetzen, der gleiche Zugangsbedingungen für alle bietet, ermöglicht einen ungehinderten Gasfluss innerhalb der Union. Dies wiederum zieht mehr Lieferanten an, wodurch sich die Liquidität an den Gashandelsplätzen erhöht und ein Beitrag zu effizienten Preisfindungsmechanismen und damit zu fairen Gaspreisen geleistet wird, die auf dem Grundsatz von Angebot und Nachfrage beruhen.

(5) Mit der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 2 zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen wurde das Ziel verfolgt, das erforderliche Maß an Harmonisierung in der gesamten Union zu erreichen. Die wirksame Durchführung der Verordnung setzte außerdem die Einführung von Entgeltsystemen voraus, die mit den in dieser Verordnung vorgeschlagenen Kapazitätszuweisungsmechanismen vereinbar sind, damit die Umsetzung ohne nachteilige Auswirkungen auf die Erlöse und den Cashflow der Fernleitungsnetzbetreiber sichergestellt wird.

(6) Die vorliegende Verordnung weist einen umfassenderen Anwendungsbereich als die Verordnung (EU) Nr. 984/2013 vor allem hinsichtlich der Vorschriften für das Angebot neu zu schaffender Kapazität auf und präzisiert bestimmte Vorschriften, die die Definition und das Angebot von verbindlichen und unterbrechbaren Kapazitäten sowie die Verbesserung der Angleichung der vertraglichen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fernleitungsnetzbetreiber für das Angebot von gebündelter Kapazität betreffen. Bestimmungen in dieser Verordnung, die die Koordinierung der Wartung und die Standardisierung der Kommunikation betreffen, sollten im Kontext der Verordnung (EU) 2015/703 der Kommission 3 interpretiert werden.

(7) Damit Netznutzer in einem integrierten Markt von größtmöglich harmonisierten Kapazitätszuweisungsmechanismen profitieren können, sollte diese Verordnung für die nicht ausgenommenen Kapazitäten größerer neuer Infrastrukturen gelten, für die eine Ausnahme von Artikel 32 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 gewährt wurde, sofern die Anwendung dieser Verordnung einer solchen Ausnahme nicht zuwiderläuft und den Besonderheiten von Verbindungsleitungen bei der Bündelung von Kapazitäten Rechnung getragen wird.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion