Regelwerk, EU 2017

VO (EU) 2017/587
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Kapitel I
Allgemeines

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Geschäfte, die nicht zur Kursfestsetzung beitragen

Kapitel II
Vorhandelstransparenz

Abschnitt 1
Vorhandelstransparenz für Handelsplätze

Artikel 3 Vorhandelstransparenzpflichten

Artikel 4 Unter Liquiditätsaspekten wichtigster Markt

Artikel 5 Spezifische Merkmale ausgehandelter Geschäfte

Artikel 6 Ausgehandelte Geschäfte, auf die andere Bedingungen als der jeweils geltende Marktkurs anwendbar sind

Artikel 7 Aufträge mit großem Volumen

Artikel 8 Art und Mindestgröße von Aufträgen, die mit einem Auftragsverwaltungssystem getätigt werden

Abschnitt 2
Vorhandelstransparenz für systematische Internalisierer und außerhalb von Handelsplätzen handelnde Wertpapierfirmen

Artikel 9 Vorkehrungen für die Veröffentlichung einer festen Notierung

Artikel 10 Preise, die die vorherrschenden Marktbedingungen widerspiegeln

Artikel 11 Standardmarktgröße

Artikel 11a Kursoffertengröße, bis zu der die Vorhandelstransparenzanforderungen gemäß den Artikeln 14, 15, 16 und 17 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten

Artikel 11b Mindestoffertengröße

Kapitel III
Nachhandelstransparenz für Handelsplätze und außerhalb von Handelsplätzen handelnde Wertpapierfirmen

Artikel 12 Nachhandelstransparenzpflichten

Artikel 13 Anwendung der Nachhandelstransparenz auf bestimmte Arten von Geschäften, die außerhalb eines Handelsplatzes getätigt werden

Artikel 14 Veröffentlichung der Geschäfte in Echtzeit

Artikel 15 Spätere Veröffentlichung der Geschäfte

Artikel 16 Verweise auf den Handelstag und die täglichen Handelszeiten

Kapitel IV
Gemeinsame Bestimmungen für Vorhandels- und Nachhandelstransparenzberechnungen

Artikel 17 Methode, Veröffentlichungsdatum und Geltungsbeginn der Transparenzberechnungen

Artikel 18 Verweis auf die zuständigen Behörden

Artikel 19 Verfallsklausel

Artikel 20 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Zu veröffentlichende Informationen

Tabelle 1 Beschreibung der Art der Handelssysteme und der zu veröffentlichenden Informationen gemäß Artikel 3

Tabelle 1a: Legende zu Tabelle 1b

Tabelle 1b: Liste der Einzelheiten für die Zwecke der Nachhandelstransparenz

Tabelle 2 Legende zu Tabelle 3

Tabelle 3 Liste der Einzelheiten für die Zwecke der Nachhandelstransparenz

Tabelle 4 Liste der Kennzeichen zu Zwecken der Nachhandelstransparenz

Anhang II
Aufträge mit einem im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang großen Volumen, Standardmarktgrößen sowie spätere Veröffentlichungen und Fristen

Tabelle 1 Aufträge mit einem im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang großen Volumen in Bezug auf Aktien und Aktienzertifikate

Tabelle 2 Aufträge mit großem Volumen im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang in Bezug auf Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente

Tabelle 3 Standardmarktgrößen für Aktien und Aktienzertifikate

Tabelle 3a: Standardmarktgrößen für börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente

Tabelle 4 Schwellenwerte und Fristen für die spätere Veröffentlichung bei Aktien und Aktienzertifikaten

Tabelle 5 Schwellenwerte und Fristen für die spätere Veröffentlichung bei börsengehandelten Fonds

Tabelle 6 Schwellenwerte und Fristen für die spätere Veröffentlichung bei Zertifikaten und anderen vergleichbaren Finanzinstrumente

Anhang III
Für die Zwecke der Transparenzberechnungen zu übermittelnde Referenzdaten

Tabelle 1 Legende

Tabelle 2 Einzelheiten der für die Zwecke der Transparenzberechnungen zu übermittelnden Referenzdaten

Anhang IV Für die Zwecke der Transparenzberechnungen zu übermittelnde Referenzdaten

Tabelle 1: Legende

Tabelle 2: Vorzulegende Daten zu Zwecken der Bestimmung des unter Liquiditätsaspekten wichtigsten Marktes, des ADT und des AVT (auf der Grundlage der derzeit geltenden Meldevorgaben)