VO (EU) 2018/66
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Artikel 1 Nennwert von Finanzinstrumenten mit Ausnahme von Derivaten sowie von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen
Artikel 2 Nomineller Wert von Derivaten
Artikel 3 Nettoinventarwert von Organismen für gemeinsame Anlagen
Artikel 4 Verwendung alternativer Beträge und Werte
Artikel 5 Währung
Artikel 6 Indirekte Bezugnahme auf einen Referenzwert innerhalb einer Kombination von Referenzwerten