Regelwerk, EU 2018

VO (EU) 2018/848
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Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen/biologischen Produktion

Artikel 4 Ziele

Artikel 5 Allgemeine Grundsätze

Artikel 6 Spezifische Grundsätze für landwirtschaftliche Tätigkeiten und die Aquakultur

Artikel 7 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel

Artikel 8 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel

Kapitel III
Produktionsvorschriften

Artikel 9 Allgemeine Produktionsvorschriften

Artikel 10 Umstellung

Artikel 11 Verbot der Verwendung von GVO

Artikel 12 Vorschriften für die Pflanzenproduktion

Artikel 13 Besondere Bestimmungen über die Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material

Artikel 14 Vorschriften für die Tierproduktion

Artikel 15 Produktionsvorschriften für Algen und Aquakulturtiere

Artikel 16 Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebensmittel

Artikel 17 Produktionsvorschriften für verarbeitete Futtermittel

Artikel 18 Produktionsvorschriften für Wein

Artikel 19 Produktionsvorschriften für Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird

Artikel 20 Fehlen spezifischer Produktionsvorschriften für bestimmte Tierarten und bestimmte Arten von Aquakulturtieren

Artikel 22 Ausnahmen von den Produktionsvorschriften

Artikel 23 Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung

Artikel 24 Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen, die in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden

Artikel 25 Zulassung von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete ökologische/biologische Lebensmittel durch die Mitgliedstaaten

Artikel 26 Erhebung von Daten zur Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologischen/biologischen juvenilen Aquakulturtieren

Artikel 27 Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß

Artikel 28 Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe

Artikel 29 Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen

Kapitel IV
Kennzeichnung

Artikel 30 Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion

Artikel 31 Kennzeichnung von in der Pflanzenproduktion verwendeten Erzeugnissen und Stoffen

Artikel 32 Verbindliche Angaben

Kapitel V
Zertifizierung

Artikel 34 Zertifizierungssystem

Artikel 35 Zertifikat

Artikel 36 Unternehmergruppe

Kapitel VI
Amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten

Artikel 37 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/625 und zusätzliche Vorschriften für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

Artikel 38 Zusätzliche Vorschriften über amtliche Kontrollen und über die von den zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen

Artikel 39 Zusätzliche Vorschriften über von den Unternehmern und Unternehmergruppen zu ergreifende Maßnahmen

Artikel 40 Zusätzliche Vorschriften über die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle oder Aufgaben im Zusammenhang mit anderen amtlichen Tätigkeiten

Artikel 41 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen sowie gemeinsamer Maßnahmenkatalog

Artikel 42 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verstößen, die die Integrität beeinträchtigen

Artikel 43 Zusätzliche Vorschriften über den Informationsaustausch

Kapitel VII
Handel mit Drittländern

Artikel 44 Ausfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Artikel 45 Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen

Artikel 46 Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen

Artikel 47 Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handelsvereinbarung

Artikel 48 Gleichwertigkeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007

Artikel 49 Bericht der Kommission über die Anwendung der Artikel 47 und 48

Kapitel VIII
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Freier Warenverkehr für ökologische/biologische Erzeugnisse und für Umstellungserzeugnisse

Artikel 50 Kein Verbot und keine Einschränkung der Vermarktung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen

Abschnitt 2
Information, Berichterstattung und diesbezügliche abweichende Regelungen

Artikel 52 Information über die zuständigen Behörden, Kontrollbehörden und Kontrollstellen

Artikel 53 Abweichende Regelungen, Zulassungen und Bericht

Kapitel IX
Verfahrensbestimmungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Abschnitt 1
Verfahrensvorschriften

Artikel 54 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 55 Ausschussverfahren

Abschnitt 2
Aufhebung und Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 56 Aufhebung

Artikel 57 Übergangsmaßnahmen für Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt wurden

Artikel 58 Übergangsmaßnahmen für Anträge von Drittländern, die gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingereicht wurden

Artikel 59 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der ersten Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen

Artikel 60 Übergangsmaßnahmen für Bestände ökologischer/biologischer Erzeugnisse, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 produziert wurden

Artikel 61 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Andere Erzeugnisse nach Artikel 2 Absatz 1

Anhang II Detaillierte Produktionsvorschriften gemäß Kapitel III

Teil I:
Vorschriften für die Pflanzenproduktion

1. Allgemeine Anforderungen

1.7. Umstellung

1.8. Herkunft der Pflanzen, einschließlich des Pflanzenvermehrungsmaterials

1.8.5. Verwendung von Umstellungs- und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial

1.9. Bodenbewirtschaftung und Düngung

1.10. Schädlings- und Unkrautbekämpfung

1.10.1. Die Vermeidung von Schäden durch Schädlinge und Unkraut stützt sich hauptsächlich auf

1.11. Reinigungs- und Desinfektionsmittel

1.12. Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen

1.13. Aufbereitung unverarbeiteter Erzeugnisse

2. Durchführungsbestimmungen für bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse

2.1. Vorschriften für die Pilzproduktion

2.2. Vorschriften für das Sammeln von Wildpflanzen

Teil II:
Vorschriften für die Tierproduktion

1. Allgemeine Anforderungen

1.2. Umstellung

1.3. Herkunft der Tiere

1.3.4. Verwendung von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren

1.4. Ernährung

1.4.1. Allgemeine Ernährungsanforderungen

1.4.2. Weiden

1.4.3. Umstellungsfuttermittel

1.5. Tiergesundheit

1.5.1. Krankheitsvorsorge

1.5.2. Tierärztliche Behandlung

1.6. Unterbringung und Haltungspraktiken

1.7. Tierschutz

1.8. Aufbereitung unverarbeiteter Erzeugnisse

1.9. Zusätzliche allgemeine Vorschriften

1.9.1. Für Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden

1.9.2. Für Geweihträger

1.9.3. Für Schweine

1.9.4. Für Geflügel

1.9.5. Für Kaninchen

1.9.6. Für Bienen

Teil III:
Produktionsvorschriften für Algen und Aquakulturtiere

1. Allgemeine Anforderungen

2. Vorschriften für Algen

2.1. Umstellung

2.2. Produktionsvorschriften für Algen

2.3. Algenzucht

2.4. Nachhaltige Sammlung wilder Algenbestände

3. Vorschriften für Aquakulturtiere

3.1. Allgemeine Anforderungen
3.1.1. Umstellung

3.1.2. Herkunft der Aquakulturtiere

3.1.3. Ernährung

3.1.4. Tiergesundheit

3.1.5. Unterbringung und Haltungspraktiken

3.1.6. Tierschutz

3.2. Detaillierte Vorschriften für Weichtiere

3.2.1. Herkunft der Muschelsaat

3.2.2. Unterbringung und Haltungspraktiken

3.2.3. Zucht

3.2.4. Bewirtschaftung

3.2.5. Spezifische Kultivierungsvorschriften für Austern

Teil IV:
Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebensmittel

1. Allgemeine Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

2. Detaillierte Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

2.1. Für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel gilt Folgendes:

2.2. Verwendung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe bei der Verarbeitung von Lebensmitteln

Teil V:
Produktionsvorschriften für verarbeitete Futtermittel

1. Allgemeine Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Futtermittel

2. Detaillierte Anforderungen für die Herstellung verarbeiteter Futtermittel

Teil VI:
Wein

1. Geltungsbereich

2. Verwendung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe

3. Önologische Verfahren und Einschränkungen

Teil VII:
Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird

1. Allgemeine Anforderungen

Anhang III Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung von Erzeugnissen

1. Abholung und Beförderung von Erzeugnissen zu Aufbereitungseinheiten

2. Verpackung und Beförderung von Erzeugnissen zu anderen Unternehmern oder Einheiten

3. Sondervorschriften für die Beförderung von Futtermitteln zu anderen Produktions- oder Aufbereitungseinheiten oder Lagerstätten

4. Transport von lebenden Fischen

5. Annahme von Erzeugnissen von anderen Unternehmern oder aus anderen Einheiten

6. Sondervorschriften für die Annahme von Erzeugnissen aus Drittländern

7. Lagerung von Erzeugnissen

Anhang IV Angaben nach Artikel 30

Anhang V Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion und Codenummern

1. Logo

2. Codenummern

Anhang VI