Regelwerk, EU 2018

Beschl. (EU) 2018/1614
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Kapitel 2
Nationale Fahrzeugeinstellungsregister

Artikel 2 Änderung gemeinsamer Spezifikationen für die nationalen Einstellungsregister

Artikel 3 Löschung von Doppeleintragungen

Kapitel 3
Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister

Artikel 4 Spezifikationen des europäischen Fahrzeugeinstellungsregisters

Artikel 5 Eintragungsstelle

Artikel 6 Eintragung von Fahrzeugen, deren Inverkehrbringen genehmigt wurde

Artikel 7 Architektur des europäischen Fahrzeugeinstellungsregisters

Artikel 8 Migration von den nationalen Einstellungsregistern zum europäischen Fahrzeugeinstellungsregister

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 9 Aufhebung

Artikel 10 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I

Anhang II

1. Inhalt und Datenformat

Tabelle 1 Parameter des EVR

2. Architektur

2.1. Die EVR-Architektur

2.2. Nutzbarkeit

2.3. Verfügbarkeit

2.4. Dienstleistungen

2.5. Umgang mit Änderungen

2.6. Datenintegrität

2.7. Vorprüfung

2.8. Erleichterung der Verwendung von in Drittländern eingetragenen Fahrzeugen in der Union

3. Betriebsart

3.1. Verwendung des EVR

3.2. Eintragung von Fahrzeugen

3.3. Nutzerkontenverwaltung

Tabelle 2

3.4. Referenzdaten

4. Vorhandene Fahrzeuge

4.1. Fahrzeugnummer

4.2. Verfahren für den Übergang von nationalen Einstellungsregistern (NVR) zum EVR

4.3. Vorhandene Systeme

5. Leitlinien

Anlage 1 Codierung von Beschränkungen

1. Grundsätze

2. Struktur

3. Beschränkungscodes

Anlage 2 Struktur und Inhalt der Europäischen Identifikationsnummer

Anlage 3 Codierung des Eintragungsstatus

Anlage 4 Elektronisches Standardformular für die Eintragung

Anlage 5 Glossar

Anlage 6

Teil "0"
Fahrzeugkennzeichnung

Teil 1
Fahrzeughalterkennzeichnung

1. Definition der Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM)

2. Format der Fahrzeughalterkennzeichnung

3. Bestimmungen zur Zuweisung von Fahrzeughalterkennzeichnungen

4. VKM-Register und Zuweisungsverfahren

Teil 2
entfällt

Teil 3
Verbindliches Verfahren zur Bestimmung der Prüfziffer (12. Ziffer)

Teil 4
Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden (3. Und 4. Ziffer und Abkürzung)

Teil 5
entfällt

Teil 6
Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. Und 2. Ziffer)

Teil 7
Codes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. Und 2. Ziffer)

Teil 8
typen von Triebfahrzeugen und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung (1. Und 2. Ziffer)

Teil 9
Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)

Teil 10
Zahlencodes für die technischen Daten beförderter Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

Teil 11
Zahlencodes für die technischen Daten bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)

Teil 12
Kennbuchstaben für Güterwagen

Teil 13