Regelwerk, EU 2018

VO (EU) 2018/1725
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Ziele

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6 Verarbeitung zu einem anderen kompatiblen Zweck

Artikel 7 Bedingungen für die Einwilligung

Artikel 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9 Übermittlungen personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13 Garantien in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

Kapitel III
Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 1
Transparenz und Modalitäten

Artikel 14 Transparente Informationen, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten

Artikel 15 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Artikel 16 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Artikel 17 Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
Berichtigung und Löschung

Artikel 18 Recht auf Berichtigung

Artikel 19 Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

Artikel 20 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 22 Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Artikel 23 Widerspruchsrecht

Artikel 24 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
Beschränkungen

Artikel 25 Beschränkungen

Kapitel IV
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten

Artikel 26 Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28 Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29 Auftragsverarbeiter

Artikel 30 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

Artikel 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Artikel 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit personenbezogener Daten

Artikel 33 Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 35 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 36 Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 37 Schutz von Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden

Artikel 38 Nutzerverzeichnisse

Abschnitt 4
Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

Artikel 39 Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40 Vorherige Konsultation

Abschnitt 5
Unterrichtung und legislative Konsultation

Artikel 41 Unterrichtung und Konsultation

Artikel 42 Legislative Konsultation

Abschnitt 6
Datenschutzbeauftragter

Artikel 43 Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Artikel 44 Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 46 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

Artikel 47 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 48 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 49 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 50 Ausnahmen für bestimmte Fälle

Artikel 51 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
Europäischer Datenschutzbeauftragter

Artikel 52 Europäischer Datenschutzbeauftragter

Artikel 53 Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54 Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und finanzielle Mittel

Artikel 55 Unabhängigkeit

Artikel 56 Verschwiegenheitspflicht

Artikel 57 Aufgaben

Artikel 58 Befugnisse

Artikel 59 Pflicht der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Artikel 60 Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und Kohärenz

Artikel 61 Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62 Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen Aufsichtsbehörden

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63 Recht auf Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64 Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65 Recht auf Schadenersatz

Artikel 66 Geldbußen

Artikel 67 Vertretung betroffener Personen

Artikel 68 Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69 Sanktionen

Kapitel IX
Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch Einrichtungen und sonstige Stellen der Union bei der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des dritten Teils Titel V Kapitel 4 oder 5 AEUV Fallen

Artikel 70 Anwendungsbereich des Kapitels

Artikel 71 Grundsätze für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten

Artikel 72 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten

Artikel 73 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen

Artikel 74 Unterscheidung zwischen operativen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der operativen personenbezogenen Daten

Artikel 75 Besondere Verarbeitungsbedingungen

Artikel 76 Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten

Artikel 77 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Artikel 78 Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Artikel 79 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen

Artikel 80 Auskunftsrecht der betroffenen Person

Artikel 81 Einschränkung des Auskunftsrechts

Artikel 82 Recht auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 83 Auskunftsrecht in strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren

Artikel 84 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 85 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 86 Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 87 Auftragsverarbeiter

Artikel 88 Protokollierung

Artikel 89 Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 90 Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 91 Sicherheit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten

Artikel 92 Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 93 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Artikel 94 Übermittlung operativer personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen

Artikel 95 Geheimhaltung von gerichtlichen Ermittlungen und Strafverfahren

Kapitel X
Durchführungsrechtsakte

Artikel 96 Ausschussverfahren

Kapitel XI
Überprüfung

Artikel 97 Überprüfungsklausel

Artikel 98 Überprüfung von Rechtsakten der Union

Kapitel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 99 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 100 Übergangsmaßnahmen

Artikel 101